Arbeitszeugnis aus dem Ausland übersetzen lassen: Bewerbung & Berufsanerkennung

Ein Arbeitszeugnis aus dem Ausland kann bei einer Bewerbung in Deutschland, bei der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation oder bei einer beruflichen Weiterbildung ein wichtiger Nachweis sein. Damit Arbeitgeber, Kammern oder Anerkennungsstellen die bisherige Berufserfahrung nachvollziehen können, kann eine deutsche Übersetzung erforderlich oder sinnvoll sein.

Schnellantwort: Für ein berufliches Anerkennungsverfahren können Arbeitszeugnisse und andere Nachweise der Berufserfahrung zusammen mit einer deutschen Übersetzung benötigt werden. Für eine normale Bewerbung bei einem Unternehmen ist eine beglaubigte Übersetzung dagegen nicht automatisch vorgeschrieben. Entscheidend ist immer, wer das Dokument erhält und welche Anforderungen dort gelten.

Wann sollte ein ausländisches Arbeitszeugnis übersetzt werden?

Eine Übersetzung kann insbesondere sinnvoll oder erforderlich sein für:

  • eine Bewerbung bei einem deutschen Arbeitgeber,
  • die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation,
  • den Nachweis einschlägiger Berufserfahrung,
  • eine Anpassungsqualifizierung,
  • eine Fortbildungs- oder Weiterbildungsprüfung,
  • eine Bewerbung auf eine Ausbildung,
  • bestimmte berufliche oder behördliche Verfahren und
  • weitere Verfahren, bei denen Berufserfahrung nachgewiesen werden muss.

Ob eine einfache professionelle oder eine entsprechend bestätigte beziehungsweise beglaubigte Übersetzung benötigt wird, hängt vom konkreten Empfänger ab.

Was gilt als Nachweis der Berufserfahrung?

Berufserfahrung kann je nach Land sehr unterschiedlich dokumentiert werden.

Mögliche Dokumente sind beispielsweise:

  • Arbeitszeugnis,
  • Employment Certificate,
  • Certificate of Employment,
  • Reference Letter,
  • Experience Certificate,
  • Arbeitsbuch,
  • Tätigkeitsbescheinigung,
  • Arbeitgeberbescheinigung oder
  • andere offizielle Beschäftigungsnachweise.

Welche Form im konkreten Verfahren akzeptiert wird, bestimmt die jeweilige Anerkennungsstelle, Kammer, Behörde oder der Arbeitgeber.

Ist ein ausländisches Arbeitszeugnis dasselbe wie ein deutsches Arbeitszeugnis?

Nicht unbedingt.

Dokumente über Beschäftigung und Berufserfahrung unterscheiden sich international erheblich.

Ein ausländisches Dokument kann beispielsweise lediglich enthalten:

  • Beschäftigungszeitraum,
  • Position,
  • Arbeitgeber und
  • ausgeübte Tätigkeiten.

Andere Dokumente können zusätzlich die Arbeitsleistung, persönliche Eigenschaften oder einen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beschreiben.

Eine Übersetzung sollte deshalb den tatsächlich vorhandenen Inhalt wiedergeben und das ausländische Dokument nicht künstlich in ein deutsches Arbeitszeugnis umwandeln.

Wird bei der Übersetzung deutsche „Zeugnissprache“ ergänzt?

Nein.

Eine professionelle Übersetzung darf keine Aussagen hinzufügen, die im Ausgangsdokument nicht vorhanden sind.

Insbesondere sollten nicht eigenständig ergänzt werden:

  • Leistungsbewertungen,
  • deutsche Zeugnisformulierungen,
  • Schulnoten,
  • Aufgaben, die im Original nicht genannt werden,
  • eine Empfehlung des Arbeitgebers oder
  • eine deutsche Berufsbezeichnung, die eine nicht bestätigte Gleichwertigkeit suggeriert.

Die Übersetzung dokumentiert den Inhalt des ausländischen Arbeitsnachweises – sie bewertet ihn nicht neu.

Arbeitszeugnis für eine Bewerbung in Deutschland übersetzen lassen

Bei einer Bewerbung kann ein übersetztes Arbeitszeugnis einem deutschen Unternehmen helfen, die bisherige Berufserfahrung besser zu verstehen.

Das ist insbesondere hilfreich, wenn aus dem Dokument hervorgeht:

  • bei welchem Arbeitgeber Sie beschäftigt waren,
  • wie lange das Arbeitsverhältnis bestand,
  • welche Position Sie hatten,
  • welche Aufgaben Sie ausgeführt haben und
  • welche fachlichen Erfahrungen Sie gesammelt haben.

Für eine normale Bewerbung ist eine beglaubigte Übersetzung nicht automatisch notwendig. Der jeweilige Arbeitgeber entscheidet, welche Unterlagen und welche Form er benötigt.

Deutsch oder Englisch für die Bewerbung?

Die gewünschte Sprache sollte sich nach dem Unternehmen und der Stellenausschreibung richten.

Bei einem deutschsprachigen Unternehmen ist eine deutsche Übersetzung häufig besonders hilfreich.

Ein international tätiges Unternehmen kann dagegen gegebenenfalls auch ein englisches Original oder eine englische Übersetzung akzeptieren.

Vor der Übersetzung mehrerer umfangreicher Arbeitszeugnisse kann es deshalb sinnvoll sein zu prüfen, welche Sprache für die Bewerbung tatsächlich benötigt wird.

Muss die Übersetzung für die Bewerbung beglaubigt sein?

Nicht grundsätzlich.

Für eine normale Arbeitgeberbewerbung kann eine professionelle Übersetzung ausreichend sein, wenn das Unternehmen keine beglaubigte beziehungsweise bestätigte Übersetzung verlangt.

Anders kann es aussehen, wenn dasselbe Dokument anschließend beispielsweise bei:

  • einer Anerkennungsstelle,
  • einer Behörde,
  • einer Kammer oder
  • einem anderen formalen Verfahren

eingereicht werden soll.

Der Verwendungszweck sollte deshalb bereits bei der Übersetzungsanfrage angegeben werden.

Arbeitszeugnis für die Berufsanerkennung übersetzen lassen

Bei der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation kann Berufserfahrung eine besonders wichtige Rolle spielen.

Die zuständige Stelle vergleicht die ausländische Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf. Dabei kann sie neben Ausbildungsdauer und Ausbildungsinhalten auch einschlägige Berufserfahrung und zusätzliche Qualifikationen berücksichtigen.

Arbeitszeugnisse beziehungsweise andere Beschäftigungsnachweise können deshalb helfen zu dokumentieren, welche beruflichen Kompetenzen nach der Ausbildung praktisch erworben wurden.

Warum ist Berufserfahrung für die Anerkennung so wichtig?

Bei einer Gleichwertigkeitsprüfung können Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf festgestellt werden.

Berufserfahrung sowie weitere Kenntnisse und Fähigkeiten können bei dieser Prüfung berücksichtigt werden.

Deshalb kann ein detaillierter Tätigkeitsnachweis besonders wertvoll sein, wenn daraus hervorgeht, dass bestimmte berufliche Tätigkeiten über längere Zeit tatsächlich ausgeübt wurden.

Kann Berufserfahrung wesentliche Unterschiede ausgleichen?

Das kann im Anerkennungsverfahren möglich sein.

Die zuständige Stelle prüft, ob relevante Berufserfahrung oder weitere Kenntnisse bestehende Unterschiede zwischen der ausländischen und der deutschen Berufsqualifikation ausgleichen.

Die Entscheidung trifft ausschließlich die zuständige Anerkennungsstelle.

Eine Übersetzung des Arbeitszeugnisses weist den vorhandenen Dokumenteninhalt nach, entscheidet aber nicht selbst über die Gleichwertigkeit.

Was sollte ein Arbeitszeugnis für die Anerkennung enthalten?

Es gibt keine einzige international einheitliche Form eines Arbeitszeugnisses.

Für eine fachliche Prüfung sind insbesondere Informationen hilfreich, die die konkrete Berufserfahrung nachvollziehbar machen.

Dazu können gehören:

  • Name des Arbeitgebers,
  • Beschäftigungszeitraum,
  • Berufs- beziehungsweise Positionsbezeichnung,
  • konkrete Aufgaben,
  • fachliche Tätigkeiten,
  • Verantwortungsbereiche,
  • gegebenenfalls Arbeitsumfang und
  • Unterschrift beziehungsweise andere Angaben des Ausstellers.

Fehlen solche Angaben im vorhandenen Dokument, darf die Übersetzung sie nicht eigenständig ergänzen.

Mein Arbeitszeugnis enthält nur Position und Beschäftigungsdauer – reicht das?

Das hängt vom Verwendungszweck ab.

Für einen Arbeitgeber kann ein einfacher Beschäftigungsnachweis möglicherweise ausreichend sein.

Für ein Anerkennungsverfahren kann eine detaillierte Beschreibung der tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten dagegen wesentlich hilfreicher sein.

Wenn das vorhandene Dokument nur sehr wenige Informationen enthält, sollte bei der zuständigen Stelle geprüft werden, ob ergänzende Tätigkeitsnachweise eingereicht werden können.

Arbeitszeugnis oder Tätigkeitsbescheinigung – was ist besser?

Es kommt nicht allein auf den Dokumenttitel an.

Entscheidend ist, welche Informationen darin enthalten sind und was der Empfänger benötigt.

Eine detaillierte Tätigkeitsbescheinigung kann für eine Gleichwertigkeitsprüfung beispielsweise hilfreicher sein als ein kurzes Dokument, das lediglich bestätigt, dass eine Person bei einem Unternehmen beschäftigt war.

Die zuständige Stelle bestimmt jedoch, welche Nachweise sie akzeptiert.

Kann ich zusätzlich mehrere Arbeitszeugnisse einreichen?

Wenn unterschiedliche Arbeitsverhältnisse für den zu prüfenden Beruf relevant sind, können mehrere Nachweise sinnvoll sein.

Dadurch kann dokumentiert werden:

  • wie lange insgesamt Berufserfahrung gesammelt wurde,
  • welche unterschiedlichen Aufgaben ausgeübt wurden und
  • welche zusätzlichen Kompetenzen im Laufe der Zeit erworben wurden.

Welche Dokumente für das konkrete Anerkennungsverfahren benötigt werden, sollte vor einer umfangreichen Übersetzung mit der zuständigen Stelle geklärt werden.

Arbeitszeugnis und Arbeitsbuch – was ist der Unterschied?

In einigen Staaten wird Berufserfahrung zusätzlich oder hauptsächlich durch ein sogenanntes Arbeitsbuch beziehungsweise ein vergleichbares offizielles Beschäftigungsdokument dokumentiert.

Ein solches Dokument kann beispielsweise Angaben zu:

  • Arbeitgebern,
  • Beschäftigungszeiträumen,
  • Positionen und
  • Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen

enthalten.

Im deutschen Anerkennungsverfahren können sowohl Arbeitszeugnisse als auch Arbeitsbücher als Nachweise der Berufserfahrung relevant sein.

Muss ein Arbeitsbuch vollständig übersetzt werden?

Ob das gesamte Dokument benötigt wird, entscheidet die zuständige Stelle.

Bei einem umfangreichen Arbeitsbuch sollte deshalb vor der Übersetzung geklärt werden:

  • welche Seiten relevant sind,
  • welche Beschäftigungszeiträume berücksichtigt werden sollen,
  • ob das vollständige Dokument verlangt wird und
  • welche Form der Übersetzung akzeptiert wird.

So können unnötige Übersetzungen nicht relevanter Seiten vermieden werden.

Wer darf Arbeitszeugnisse für die Berufsanerkennung übersetzen?

Bei beruflichen Anerkennungsverfahren werden häufig Übersetzungen durch entsprechend öffentlich bestellte beziehungsweise ermächtigte Übersetzerinnen oder Übersetzer verlangt.

Die konkrete zuständige Stelle entscheidet jedoch über ihre Anforderungen.

Vor einer Übersetzung im Ausland sollte insbesondere geprüft werden, ob die deutsche Anerkennungsstelle diese Übersetzung akzeptiert.

Muss ich Original und Übersetzung gemeinsam einreichen?

In Anerkennungsverfahren wird grundsätzlich nicht nur die deutsche Übersetzung betrachtet.

Das fremdsprachige Ausgangsdokument bleibt der zugrunde liegende Nachweis.

Je nach Verfahren können deshalb benötigt werden:

  • Scan beziehungsweise Kopie des Originaldokuments,
  • deutsche Übersetzung und
  • gegebenenfalls eine bestimmte Form der Beglaubigung.

Die zuständige Stelle legt die konkrete Form fest.

Beglaubigte Übersetzung oder beglaubigte Kopie?

Diese beiden Anforderungen sind nicht identisch.

Beglaubigte beziehungsweise bestätigte Übersetzung

Der fremdsprachige Inhalt wird in die Zielsprache übertragen und die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung entsprechend bestätigt.

Amtlich beglaubigte Kopie

Eine hierzu befugte Stelle bestätigt, dass die Kopie mit dem vorgelegten Dokument übereinstimmt.

Der Inhalt des Dokuments wird dabei nicht übersetzt.

Eine Behörde kann je nach Verfahren sowohl eine Übersetzung als auch eine bestimmte Form der Kopie verlangen.

Sollte ich mein originales Arbeitszeugnis per Post verschicken?

Originale sollten nicht ohne ausdrückliche Aufforderung versendet werden.

Bei digitalen Anerkennungsverfahren können Unterlagen häufig zunächst als Scan beziehungsweise PDF eingereicht werden.

Ob später Originale oder amtlich beglaubigte Kopien gezeigt beziehungsweise eingereicht werden müssen, richtet sich nach den Vorgaben der zuständigen Stelle.

Was wird bei der Übersetzung eines Arbeitszeugnisses übersetzt?

Je nach Ausgangsdokument können beispielsweise übersetzt werden:

  • Arbeitgeberbezeichnung,
  • Position beziehungsweise Funktion,
  • Beschäftigungszeitraum,
  • Arbeitsaufgaben,
  • Verantwortungsbereiche,
  • fachliche Tätigkeiten,
  • Leistungsbeschreibungen, soweit vorhanden,
  • Hinweise zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, soweit vorhanden,
  • Stempeltexte,
  • Unterschriftenvermerke und
  • weitere relevante Angaben.

Werden Firmennamen übersetzt?

Eigennamen von Unternehmen werden grundsätzlich nicht einfach durch einen erfundenen deutschen Unternehmensnamen ersetzt.

Falls eine Unternehmensbezeichnung zusätzlich eine beschreibende Bedeutung besitzt, kann diese je nach Übersetzungskontext entsprechend nachvollziehbar wiedergegeben werden.

Entscheidend ist, dass das übersetzte Dokument eindeutig auf das Ausgangsdokument zurückgeführt werden kann.

Wie werden Berufsbezeichnungen übersetzt?

Berufs- und Positionsbezeichnungen können zwischen verschiedenen Ländern sehr unterschiedliche Bedeutungen haben.

Deshalb sollte eine Übersetzung verständlich sein, ohne gleichzeitig eine amtliche deutsche Gleichwertigkeit zu behaupten.

Eine übersetzte Berufsbezeichnung bedeutet insbesondere nicht automatisch, dass die ausländische Berufsqualifikation einem gleichnamigen deutschen Ausbildungsberuf entspricht.

Über die berufliche Gleichwertigkeit entscheidet die Anerkennungsstelle.

Darf die Übersetzung eine bessere deutsche Berufsbezeichnung verwenden?

Nicht, wenn dadurch der Inhalt des Ausgangsdokuments verändert oder eine nicht nachgewiesene Qualifikation suggeriert würde.

Die Übersetzung soll den ursprünglichen Tätigkeits- beziehungsweise Positionsnachweis nachvollziehbar wiedergeben.

Eine Berufs- oder Abschlussanerkennung wird dadurch nicht ersetzt.

Wie werden ausländische Bewertungen übersetzt?

Manche ausländischen Arbeitszeugnisse enthalten ausdrückliche Bewertungen der Leistung oder des Verhaltens.

Diese werden entsprechend ihrem tatsächlichen Inhalt übersetzt.

Sie sollten jedoch nicht automatisch in deutsche Schulnoten oder typische deutsche Zeugnisformulierungen umgerechnet werden.

Eine Übersetzung soll das Ausgangsdokument wiedergeben – nicht ein neues deutsches Arbeitszeugnis erstellen.

Was passiert mit fehlenden Informationen?

Was im Ausgangsdokument nicht vorhanden ist, sollte in der Übersetzung nicht erfunden werden.

Fehlt beispielsweise eine konkrete Tätigkeitsbeschreibung, kann die Übersetzung keine Aufgaben ergänzen, die möglicherweise ausgeübt wurden.

Wenn für ein Anerkennungsverfahren detailliertere Informationen benötigt werden, kann deshalb gegebenenfalls ein zusätzlicher Nachweis des früheren Arbeitgebers sinnvoll sein.

Arbeitszeugnisse auf Arabisch, Persisch oder Kyrillisch übersetzen

Bei Dokumenten in nichtlateinischen Schriftsystemen sollte insbesondere die Schreibweise von Namen einheitlich sein.

Das betrifft beispielsweise Dokumente in:

  • arabischer Schrift,
  • persischer Schrift,
  • kyrillischer Schrift,
  • griechischer Schrift,
  • chinesischer Schrift oder
  • anderen Schriftsystemen.

Wenn die Person bereits einen Reisepass oder Aufenthaltstitel mit lateinischer Namensschreibweise besitzt, sollte diese Schreibweise bei der Übersetzungsanfrage möglichst angegeben werden.

Was tun bei unterschiedlicher Schreibweise des Namens?

Unterschiedliche Transliterationen können dazu führen, dass derselbe Name in mehreren Dokumenten verschieden geschrieben wird.

Deshalb ist es hilfreich, bei der Anfrage auf vorhandene Schreibweisen hinzuweisen und gegebenenfalls die Schreibweise im Reisepass mitzuteilen.

Die Übersetzung selbst kann jedoch keine behördliche Namensänderung oder Identitätsfeststellung vornehmen.

Müssen Stempel und Unterschriften übersetzt werden?

Stempeltexte und andere lesbare relevante Bestandteile können für eine vollständige Übersetzung wichtig sein.

Auch Unterschriften werden im Dokument entsprechend kenntlich gemacht.

Unleserliche oder nicht eindeutig erkennbare Inhalte dürfen nicht erfunden werden.

Muss die Rückseite des Arbeitszeugnisses mitgeschickt werden?

Wenn die Rückseite beschriftet ist oder dort Stempel, Beglaubigungen, Hinweise oder andere Angaben stehen, sollte sie ebenfalls vollständig eingescannt und übermittelt werden.

Für die Anfrage empfiehlt es sich deshalb grundsätzlich, sämtliche beschrifteten Seiten einzureichen.

Arbeitszeugnis für eine Anpassungsqualifizierung übersetzen

Wurde eine ausländische Berufsqualifikation nicht oder nur teilweise als gleichwertig bewertet, kann Berufserfahrung auch für die Planung einer anschließenden Qualifizierung relevant sein.

Der Anerkennungsbescheid dokumentiert, welche Berufserfahrung bereits berücksichtigt wurde und welche wesentlichen Unterschiede noch bestehen.

Zusätzliche oder neu erworbene Berufserfahrung sollte entsprechend dokumentiert werden, wenn sie in einem späteren Verfahren berücksichtigt werden soll.

Arbeitszeugnis für Meister, Fachwirt oder Weiterbildung

Bei Fortbildungsprüfungen können neben einem Berufsabschluss auch bestimmte Zeiten einschlägiger Berufspraxis verlangt werden.

Arbeitszeugnisse beziehungsweise Tätigkeitsnachweise können dann helfen, die bisherige Berufserfahrung nachzuweisen.

Wer einen ausländischen Berufsabschluss und ausländische Berufserfahrung besitzt, sollte die Zulassung zur gewünschten Prüfung möglichst vor Beginn eines Vorbereitungskurses durch die zuständige Prüfungsstelle prüfen lassen.

Arbeitszeugnis für eine Ausbildung in Deutschland

Auch bei einer neuen Berufsausbildung kann bisherige Berufserfahrung für einen Ausbildungsbetrieb interessant sein.

Das gilt beispielsweise, wenn bereits:

  • im gleichen Beruf gearbeitet wurde,
  • ein verwandter Beruf ausgeübt wurde,
  • einschlägige Praktika absolviert wurden oder
  • eine ausländische Berufsausbildung vorhanden ist.

Eine Übersetzung kann dem Ausbildungsbetrieb helfen, diese Vorerfahrung besser einzuordnen.

Welche Dokumente sollte ich StartDE senden?

Für eine schnelle Prüfung der Übersetzungsanfrage sollten möglichst vollständig übermittelt werden:

  • gut lesbarer Scan des Arbeitszeugnisses,
  • alle beschrifteten Seiten,
  • gegebenenfalls Arbeitsbuch oder zusätzliche Tätigkeitsnachweise,
  • Ausgangssprache,
  • gewünschte Zielsprache,
  • Verwendungszweck,
  • gegebenenfalls Vorgaben der Anerkennungsstelle oder des Arbeitgebers,
  • bei nichtlateinischer Schrift möglichst die Passschreibweise des Namens und
  • gewünschter Fertigstellungstermin.

Ihre Anfrage können Sie über unsere Seite Dolmetschen & Übersetzungen bei StartDE übermitteln.

Welche beruflichen Dokumente kann StartDE übersetzen?

Neben Arbeitszeugnissen können professionelle und – sofern erforderlich – beglaubigte Übersetzungen weiterer beruflicher Unterlagen organisiert werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Arbeitszeugnisse,
  • Tätigkeitsbescheinigungen,
  • Arbeitsbücher,
  • Empfehlungsschreiben,
  • Ausbildungszeugnisse,
  • Berufsabschlusszeugnisse,
  • Praktikumsnachweise,
  • Weiterbildungszeugnisse und
  • weitere berufliche Nachweise.

Express-Übersetzung eines Arbeitszeugnisses

Wenn ein Arbeitszeugnis kurzfristig für eine Bewerbung oder ein Anerkennungsverfahren benötigt wird, kann StartDE abhängig vom konkreten Auftrag eine Express-Bearbeitung prüfen.

Je nach Dokument, Sprachkombination, Umfang und Verfügbarkeit kann eine beglaubigte Übersetzung noch am selben Tag fertiggestellt werden.

Bei mehreren Arbeitszeugnissen oder umfangreichen Tätigkeitsbeschreibungen hängt die mögliche Bearbeitungszeit insbesondere vom tatsächlichen Dokumentenumfang ab.

Übersetzung als PDF erhalten

Nach Fertigstellung kann zunächst eine PDF-Version beziehungsweise ein Scan der fertigen Übersetzung bereitgestellt werden.

Dies kann besonders hilfreich sein für:

  • Online-Bewerbungen,
  • digitale Anerkennungsanträge,
  • Vorabprüfungen und
  • digitale Weiterbildungs- oder Fortbildungsanträge.

Ob eine digitale Fassung für das gesamte Verfahren ausreicht, bestimmt die jeweilige empfangende Stelle.

Physische Ausfertigung per DHL

Wenn eine physische Ausfertigung der Übersetzung benötigt wird, kann diese auf Wunsch zusätzlich per DHL versendet werden.

Bei dringenden Fällen kann abhängig vom geeigneten DHL-Service auch eine Express-Zustellung infrage kommen.

Die tatsächliche Zustellzeit richtet sich nach Versandservice und Zieladresse.

StartDE telefonisch erreichen

Wenn Sie kurzfristig klären möchten, welche Arbeits- und Berufsnachweise Sie für Ihre Übersetzungsanfrage senden sollten, können Sie StartDE kontaktieren.

Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter +49 211 90989260 erreichbar.

Alternativ können Sie Ihre Anfrage über unsere Kontaktseite übermitteln.

Häufige Fehler bei der Übersetzung ausländischer Arbeitszeugnisse

  • Das ausländische Dokument künstlich an ein deutsches Arbeitszeugnis anpassen wollen.
  • Fehlende Tätigkeiten nachträglich in die Übersetzung einfügen.
  • Ausländische Bewertungen eigenständig in deutsche Schulnoten umrechnen.
  • Eine Berufsbezeichnung so übersetzen, dass eine nicht bestätigte deutsche Gleichwertigkeit suggeriert wird.
  • Nur eine Seite eines mehrseitigen Dokuments senden.
  • Stempel oder beschriftete Rückseiten nicht übermitteln.
  • Bei Anerkennungsverfahren nur die Übersetzung und nicht das Ausgangsdokument berücksichtigen.
  • Beglaubigte Übersetzung und amtlich beglaubigte Kopie verwechseln.
  • Alle Arbeitszeugnisse übersetzen lassen, ohne vorher zu prüfen, welche Berufserfahrung tatsächlich relevant ist.
  • Bei nichtlateinischen Schriften unterschiedliche Namensschreibweisen nicht angeben.

Schritt für Schritt: Ausländisches Arbeitszeugnis übersetzen lassen

  1. Verwendungszweck bestimmen: Bewerbung, Anerkennung, Weiterbildung oder Ausbildung?
  2. Empfänger prüfen: Arbeitgeber, Anerkennungsstelle, Kammer oder andere Institution?
  3. Anforderungen klären: Wird Deutsch verlangt und muss die Übersetzung bestätigt sein?
  4. Relevante Berufserfahrung auswählen: Besonders bei mehreren Arbeitszeugnissen.
  5. Dokumente vollständig scannen: Alle Seiten, Rückseiten und Stempel berücksichtigen.
  6. Namensschreibweise mitteilen: Bei nichtlateinischen Schriften möglichst nach Reisepass.
  7. Übersetzung beauftragen: Verwendungszweck direkt angeben.
  8. PDF beziehungsweise Scan erhalten: Falls für das digitale Verfahren erforderlich.
  9. Physische Ausfertigung berücksichtigen: Wenn der Empfänger sie verlangt.
  10. Original und Übersetzung gemeinsam aufbewahren: Für spätere Bewerbungs- und Anerkennungsverfahren.

Checkliste vor der Übersetzung

  • Für welchen Zweck brauche ich das Arbeitszeugnis?
  • Welche Berufserfahrung soll nachgewiesen werden?
  • Ist dieses Arbeitszeugnis für den Referenzberuf relevant?
  • Benötigt der Empfänger Deutsch oder Englisch?
  • Ist eine beglaubigte beziehungsweise bestätigte Übersetzung nötig?
  • Wer darf die Übersetzung erstellen?
  • Muss das Ausgangsdokument ebenfalls eingereicht werden?
  • Werden beglaubigte Kopien verlangt?
  • Sind Zeitraum, Position und Tätigkeiten im Dokument erkennbar?
  • Gibt es zusätzliche Tätigkeitsbescheinigungen?
  • Sind alle Seiten vollständig?
  • Sind Stempel und Rückseiten sichtbar?
  • Ist die Schreibweise des Namens eindeutig?
  • Gibt es eine Bewerbungs- oder Einreichungsfrist?

Fazit: Arbeitszeugnisse können entscheidende Berufserfahrung nachweisen

Ein ausländisches Arbeitszeugnis kann weit mehr sein als eine Anlage zur Bewerbung. Im beruflichen Anerkennungsverfahren kann es wichtige Informationen über einschlägige Berufserfahrung liefern und damit für die Bewertung vorhandener beruflicher Kompetenzen relevant sein.

Für eine normale Arbeitgeberbewerbung genügt je nach Unternehmen häufig eine verständliche deutsche oder englische Übersetzung. Bei einem offiziellen Anerkennungsverfahren können dagegen deutsche Übersetzungen durch entsprechend befugte Übersetzerinnen oder Übersetzer verlangt werden.

Wichtig ist, dass die Übersetzung den vorhandenen Inhalt korrekt wiedergibt. Sie sollte weder fehlende Tätigkeiten ergänzen noch ausländische Bewertungen in deutsche Zeugnisnoten umwandeln oder eine nicht festgestellte deutsche Berufsgleichwertigkeit behaupten.

Sie benötigen eine professionelle oder beglaubigte Übersetzung Ihres ausländischen Arbeitszeugnisses oder Tätigkeitsnachweises? Übermitteln Sie StartDE das vollständige Dokument zusammen mit Ausgangssprache, Zielsprache und Verwendungszweck über unsere Seite professionelle und beglaubigte Übersetzungen bei StartDE.

Häufige Fragen zur Übersetzung ausländischer Arbeitszeugnisse

Muss ein ausländisches Arbeitszeugnis ins Deutsche übersetzt werden?

Für berufliche Anerkennungsverfahren werden Nachweise der Berufserfahrung wie Arbeitszeugnisse häufig zusammen mit einer deutschen Übersetzung verlangt. Bei einer normalen Arbeitgeberbewerbung richtet sich die Anforderung dagegen nach dem jeweiligen Unternehmen. Anerkennungsportal

Nicht automatisch. Für eine private Bewerbung kann eine verständliche Übersetzung ausreichen, sofern der Arbeitgeber nichts anderes verlangt. Bei Anerkennungs- oder Behördenverfahren können strengere Anforderungen gelten.

Berufserfahrung wird bei der Prüfung einer ausländischen Berufsqualifikation berücksichtigt. Sie kann insbesondere relevant sein, wenn geprüft wird, ob Unterschiede zum deutschen Referenzberuf durch vorhandene berufliche Kenntnisse ausgeglichen werden. Anerkennungsportal

Das hängt vom Verfahren ab. Für die Bewertung der fachlichen Berufserfahrung kann ein detaillierter Tätigkeitsnachweis hilfreicher sein. Ob zusätzliche Unterlagen erforderlich sind, entscheidet die zuständige Stelle.

Sie kann bei der Gleichwertigkeitsprüfung berücksichtigt werden. Ob sie konkrete Unterschiede tatsächlich ausgleicht, entscheidet die zuständige Anerkennungsstelle im Einzelfall. Anerkennungsportal

Nein. Die Übersetzung gibt den tatsächlich vorhandenen Inhalt wieder. Fehlende Leistungsbewertungen oder Tätigkeiten werden nicht ergänzt und Bewertungen sollten nicht eigenständig in deutsche Zeugnisnoten umgewandelt werden.

Ein Arbeitszeugnis wird normalerweise von einem Arbeitgeber ausgestellt. In einigen Ländern dokumentiert dagegen ein Arbeitsbuch mehrere Beschäftigungen und Positionen. Im Anerkennungsverfahren können beide Arten von Dokumenten als Nachweise der Berufserfahrung relevant sein. Anerkennungsportal

Nicht automatisch. In vielen Onlineverfahren können Dokumente zunächst als Scan beziehungsweise PDF eingereicht werden. Die zuständige Stelle informiert darüber, ob später Originale oder bestimmte beglaubigte Kopien erforderlich sind. Anerkennungsportal

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