Ausbildungszeugnisse beglaubigt übersetzen lassen: Anerkennung, Bewerbung & Weiterbildung

Wer eine Berufsausbildung im Ausland abgeschlossen hat und die Qualifikation in Deutschland verwenden möchte, benötigt häufig eine verständliche oder offiziell bestätigte Übersetzung der Ausbildungsunterlagen. Das kann bei einer Berufsanerkennung, einer Bewerbung, einer Weiterbildung oder einer Fortbildungsprüfung relevant sein.

Schnellantwort: Ob ein ausländisches Ausbildungszeugnis beglaubigt übersetzt werden muss, hängt vom Verwendungszweck ab. Für ein offizielles Anerkennungsverfahren werden fremdsprachige Berufs- und Ausbildungsnachweise häufig auf Deutsch verlangt. Die zuständige Stelle bestimmt, welche Dokumente übersetzt werden müssen und welche Form der Übersetzung akzeptiert wird. Für eine normale Bewerbung bei einem Arbeitgeber kann dagegen bereits eine verständliche deutsche oder englische Übersetzung ausreichen, sofern das Unternehmen nichts anderes verlangt.

Welche Ausbildungszeugnisse können übersetzt werden?

Unter dem Begriff Ausbildungszeugnisse können verschiedene Dokumente zusammengefasst werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Berufsabschlusszeugnisse,
  • Prüfungszeugnisse,
  • Diplome über eine Berufsausbildung,
  • Fächer- und Notenübersichten,
  • Ausbildungspläne,
  • Curricula und Lehrpläne,
  • Bescheinigungen über Ausbildungsdauer und Ausbildungsinhalte,
  • Praktikumsnachweise,
  • Arbeitszeugnisse,
  • Nachweise über Berufserfahrung,
  • Weiterbildungszeugnisse und
  • weitere berufliche Befähigungsnachweise.

Welche dieser Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt immer vom konkreten Verfahren ab.

Wann braucht man eine Übersetzung des Ausbildungszeugnisses?

Eine Übersetzung kann insbesondere benötigt werden für:

  • Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation,
  • Gleichwertigkeitsprüfung mit einem deutschen Referenzberuf,
  • Bewerbung bei einem deutschen Arbeitgeber,
  • Anpassungsqualifizierung nach teilweiser Anerkennung,
  • Fortbildungsprüfung,
  • berufliche Weiterbildung,
  • Aufenthalts- oder Einwanderungsverfahren und
  • weitere behördliche oder berufliche Zwecke.

Vor der Übersetzung sollte geprüft werden, wer die Dokumente erhält und welche Anforderungen diese Stelle tatsächlich vorgibt.

Muss jedes ausländische Ausbildungszeugnis beglaubigt übersetzt werden?

Nein.

Eine beglaubigte beziehungsweise entsprechend bestätigte Übersetzung ist nicht für jeden Verwendungszweck automatisch notwendig.

Bei einem offiziellen Berufsanerkennungsverfahren werden häufig Übersetzungen durch entsprechend öffentlich bestellte beziehungsweise ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer verlangt.

Bei einer normalen Bewerbung bei einem privaten Arbeitgeber können dagegen andere Anforderungen gelten.

Deshalb sollte unterschieden werden zwischen:

  • Übersetzung für eine Bewerbung,
  • Übersetzung für eine Anerkennungsbehörde,
  • Übersetzung für eine Kammer beziehungsweise Prüfungsstelle und
  • Übersetzung für ein anderes amtliches Verfahren.

Was bedeutet „beglaubigte Übersetzung“?

Der Begriff „beglaubigte Übersetzung“ wird im allgemeinen Sprachgebrauch für eine Übersetzung verwendet, deren Richtigkeit und Vollständigkeit durch eine hierzu entsprechend ermächtigte, vereidigte oder beeidigte übersetzende Person bestätigt wird.

Die konkrete rechtliche Bezeichnung kann je nach Bundesland unterschiedlich sein.

Entscheidend ist für den Empfänger, dass die Übersetzung von einer Person stammt, deren Übersetzungen für den jeweiligen offiziellen Zweck akzeptiert werden.

Beglaubigte Übersetzung und beglaubigte Kopie – was ist der Unterschied?

Diese beiden Begriffe werden häufig verwechselt.

Beglaubigte beziehungsweise bestätigte Übersetzung

Der Inhalt eines fremdsprachigen Dokuments wird in eine andere Sprache übertragen. Die übersetzende Person bestätigt anschließend die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung entsprechend ihrer Befugnis.

Amtlich beglaubigte Kopie

Hier wird nicht übersetzt.

Stattdessen bestätigt eine hierzu befugte Stelle, dass eine Kopie mit dem vorgelegten Dokument übereinstimmt.

Eine Anerkennungsstelle kann je nach Verfahren sowohl eine bestimmte Form der Kopie als auch eine Übersetzung verlangen.

Soll ich mein Originalzeugnis an die Anerkennungsstelle schicken?

Originaldokumente sollten nicht ohne ausdrückliche Notwendigkeit per Post verschickt werden.

Wenn eine Behörde bestimmte Dokumente „im Original“ verlangt, kann damit im jeweiligen Verfahren beispielsweise eine amtlich beglaubigte Kopie gemeint sein.

Deshalb sollte vor dem Versand genau geprüft werden, welche Form tatsächlich verlangt wird.

Ausbildungszeugnis für die Berufsanerkennung übersetzen lassen

Bei der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation wird die Qualifikation mit einem deutschen Referenzberuf verglichen.

Dafür benötigt die zuständige Stelle insbesondere Nachweise darüber:

  • welcher Berufsabschluss erworben wurde,
  • wie lange die Ausbildung dauerte,
  • welche Ausbildungsinhalte vermittelt wurden,
  • welche Fächer absolviert wurden,
  • welche praktischen Bestandteile enthalten waren und
  • welche weitere Berufserfahrung vorhanden ist.

Das reine Abschlusszeugnis allein kann deshalb je nach Beruf nicht ausreichen.

Welche Dokumente sind für die Berufsanerkennung besonders wichtig?

Je nach Beruf und zuständiger Anerkennungsstelle können insbesondere relevant sein:

  • Berufsabschlusszeugnis oder Berufsurkunde,
  • Fächer- und Notenliste,
  • Ausbildungsplan,
  • Curriculum,
  • Nachweis über Dauer der Ausbildung,
  • Arbeitszeugnisse,
  • Nachweise über Berufserfahrung,
  • Weiterbildungszeugnisse und
  • weitere berufliche Befähigungsnachweise.

Gerade Dokumente über Inhalt und Dauer der Ausbildung können wichtig sein, wenn die zuständige Stelle die ausländische Qualifikation detailliert mit dem deutschen Referenzberuf vergleichen muss.

Muss die Fächer- und Notenliste übersetzt werden?

Wenn die zuständige Stelle die Fächer- und Notenübersicht zur Bewertung der Ausbildungsinhalte verlangt und die vorhandene Sprache nicht akzeptiert, kann auch hierfür eine deutsche Übersetzung erforderlich sein.

Die Übersicht kann beispielsweise zeigen:

  • welche theoretischen Fächer absolviert wurden,
  • welche praktischen Ausbildungsbereiche enthalten waren,
  • welche Noten erzielt wurden und
  • wie die Ausbildung aufgebaut war.

Sie sollte deshalb bei der Übersetzungsanfrage vollständig übermittelt werden.

Müssen Ausbildungsplan und Curriculum übersetzt werden?

Nicht automatisch.

Ausbildungspläne und Curricula können umfangreich sein. Eine vollständige Übersetzung sollte deshalb nur dann beauftragt werden, wenn die zuständige Stelle diese tatsächlich benötigt.

Vorher sollte geklärt werden:

  • Welche Seiten werden benötigt?
  • Reicht eine bestimmte Zusammenfassung der Ausbildungsinhalte?
  • Welche Sprachfassung wird akzeptiert?
  • Wird eine bestätigte Übersetzung verlangt?

So lassen sich unnötige Übersetzungen umfangreicher Unterlagen vermeiden.

Warum sind Arbeitszeugnisse bei der Berufsanerkennung wichtig?

Bei der Gleichwertigkeitsprüfung kann neben der ursprünglichen Ausbildung auch einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt werden.

Arbeitszeugnisse und Tätigkeitsnachweise können deshalb zeigen, welche beruflichen Fähigkeiten nach Abschluss der Ausbildung praktisch erworben oder vertieft wurden.

Ein aussagekräftiger Nachweis sollte möglichst enthalten:

  • Beschäftigungszeitraum,
  • Position,
  • Arbeitgeber,
  • konkrete Tätigkeiten,
  • Verantwortungsbereiche und
  • fachlich relevante Aufgaben.

Müssen Arbeitszeugnisse ebenfalls beglaubigt übersetzt werden?

Das hängt von den Vorgaben der zuständigen Stelle ab.

Wenn die Berufserfahrung für die Gleichwertigkeitsprüfung berücksichtigt werden soll und das Arbeitszeugnis in einer nicht akzeptierten Fremdsprache vorliegt, kann eine Übersetzung notwendig sein.

Da gerade Berufserfahrung wesentliche Unterschiede ausgleichen kann, sollten relevante Tätigkeitsnachweise nicht vorschnell weggelassen werden.

Werden ausländische Noten in deutsche Noten umgerechnet?

Eine Übersetzung sollte grundsätzlich keine eigenständige fachliche Bewertung erfinden.

Die im Original vorhandenen Noten werden nachvollziehbar wiedergegeben.

Ob und wie eine ausländische Bewertung im Anerkennungsverfahren eingeordnet wird, entscheidet die zuständige Stelle.

Übersetzung und Gleichwertigkeitsbewertung sind zwei unterschiedliche Vorgänge.

Kann der Übersetzer feststellen, welchem deutschen Beruf mein Abschluss entspricht?

Nein.

Eine Übersetzerin oder ein Übersetzer überträgt den Inhalt des Ausbildungsdokuments in die Zielsprache.

Die Auswahl des deutschen Referenzberufs und die Entscheidung über die Gleichwertigkeit trifft die zuständige Anerkennungsstelle.

Eine Übersetzung ist deshalb kein Anerkennungsbescheid.

Ausbildungszeugnis für eine Bewerbung übersetzen lassen

Auch ohne formales Anerkennungsverfahren kann eine Übersetzung für die Bewerbung bei einem deutschen Arbeitgeber sinnvoll sein.

Dadurch kann das Unternehmen besser nachvollziehen:

  • welchen Beruf Sie erlernt haben,
  • wie lange die Ausbildung dauerte,
  • welche fachlichen Inhalte vermittelt wurden und
  • welche Prüfungen beziehungsweise Ergebnisse dokumentiert sind.

Für eine normale Bewerbung ist nicht automatisch eine beglaubigte Übersetzung notwendig. Maßgeblich sind die Vorgaben des Unternehmens.

Deutsch oder Englisch für die Bewerbung?

Bei einer Bewerbung sollte sich die Sprache insbesondere nach der Stellenanzeige und dem Unternehmen richten.

Für einen deutschsprachigen Arbeitgeber kann eine deutsche Übersetzung besonders hilfreich sein.

Internationale Unternehmen können teilweise auch englischsprachige Ausbildungs- oder Abschlussunterlagen akzeptieren.

Vor einer umfangreichen Übersetzung sollte deshalb geprüft werden, welche Sprache der Arbeitgeber tatsächlich benötigt.

Ausbildungszeugnis für Weiterbildung und Fortbildungsprüfung

Wer nach einer ausländischen Berufsausbildung in Deutschland eine berufliche Fortbildung oder Fortbildungsprüfung absolvieren möchte, sollte zunächst die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen prüfen.

Bei verschiedenen Fortbildungsprüfungen können beispielsweise verlangt werden:

  • abgeschlossene Berufsausbildung,
  • einschlägige Berufspraxis,
  • Prüfungszeugnisse,
  • Arbeitszeugnisse und
  • gegebenenfalls Weiterbildungsnachweise.

Ausländische Bildungsabschlüsse und im Ausland erworbene Zeiten der Berufstätigkeit können bei entsprechenden Fortbildungsprüfungen berücksichtigt werden.

Ausländischer Berufsabschluss für Meister, Fachwirt oder andere Fortbildung

Wer beispielsweise eine Meister-, Fachwirt- oder andere geregelte Fortbildungsprüfung anstrebt, sollte die Zulassung möglichst vor Beginn eines kostenpflichtigen Vorbereitungskurses prüfen lassen.

Die zuständige Kammer entscheidet anhand der jeweiligen Fortbildungsordnung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Je nach Prüfung können hierzu benötigt werden:

  • Lebenslauf,
  • ausländisches Ausbildungszeugnis,
  • gegebenenfalls deutsche Übersetzung,
  • Weiterbildungszeugnisse und
  • detaillierte Arbeitszeugnisse beziehungsweise Tätigkeitsnachweise.

Ist die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses Voraussetzung für jede Weiterbildung?

Nein.

Weiterbildungen haben sehr unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen.

Bei manchen Kursen kann eine berufliche Vorqualifikation ausreichen, ohne dass zuvor ein formales Anerkennungsverfahren abgeschlossen wurde.

Bei geregelten Fortbildungsprüfungen gelten dagegen die jeweiligen Prüfungs- und Zulassungsbestimmungen.

Deshalb sollte zuerst die zuständige Prüfungsstelle beziehungsweise der Bildungsträger gefragt werden, welche Nachweise tatsächlich benötigt werden.

Ausbildungszeugnis für eine Anpassungsqualifizierung übersetzen

Wenn eine ausländische Berufsqualifikation nur teilweise als gleichwertig bewertet wurde, können die festgestellten Unterschiede bei nicht reglementierten Berufen gegebenenfalls durch eine Anpassungsqualifizierung ausgeglichen werden.

Für die Planung der Maßnahme können neben dem Anerkennungsbescheid insbesondere relevant sein:

  • ausländisches Ausbildungszeugnis,
  • Fächer- und Ausbildungsübersichten,
  • Arbeitszeugnisse,
  • Weiterbildungsnachweise und
  • andere Nachweise über bereits vorhandene Kompetenzen.

Auch hier hängt die notwendige Form der Übersetzung vom konkreten Empfänger ab.

Was tun, wenn Ausbildungszeugnisse fehlen?

Fehlende Ausbildungsdokumente bedeuten nicht in jedem Anerkennungsverfahren automatisch, dass keine Prüfung möglich ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine sogenannte Qualifikationsanalyse infrage kommen.

Damit können berufliche Fähigkeiten praktisch nachgewiesen werden.

Das Verfahren ist insbesondere für:

  • duale Ausbildungsberufe,
  • Meisterberufe und
  • bestimmte Fortbildungsberufe

vorgesehen.

Ob eine Qualifikationsanalyse im konkreten Fall möglich ist, entscheidet die zuständige Stelle.

Was passiert bei einer Qualifikationsanalyse?

Bei einer Qualifikationsanalyse werden vorhandene berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten praktisch festgestellt.

Das kann beispielsweise erfolgen durch:

  • Arbeitsprobe,
  • Fachgespräch oder
  • praktische Tätigkeit beziehungsweise Probearbeit.

Die Qualifikationsanalyse ist keine einfache Alternative, nur weil man vorhandene Dokumente nicht übersetzen lassen möchte. Sie kommt unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zum Einsatz, wenn notwendige Nachweise nicht oder nicht ausreichend vorgelegt werden können.

Ausbildungszeugnisse in arabischer Schrift übersetzen lassen

Bei Ausbildungszeugnissen in nichtlateinischer Schrift ist insbesondere die einheitliche Schreibweise von Namen wichtig.

Das betrifft beispielsweise Dokumente in:

  • arabischer Schrift,
  • persischer Schrift,
  • kyrillischer Schrift,
  • griechischer Schrift,
  • chinesischer Schrift oder
  • anderen Schriftsystemen.

Wenn Ihr Name bereits in Ihrem Reisepass oder Aufenthaltstitel in lateinischer Schrift eingetragen ist, sollte diese Schreibweise bei der Übersetzungsanfrage möglichst mitgeteilt werden.

Müssen Vorder- und Rückseite übersetzt werden?

Wenn sich auf der Rückseite relevante Inhalte befinden, sollte sie bei der Übersetzungsanfrage ebenfalls vollständig übermittelt werden.

Auf Rückseiten können beispielsweise stehen:

  • Notensysteme,
  • Stempel,
  • Unterschriften,
  • Registrierungsnummern,
  • Beglaubigungsvermerke oder
  • weitere Erklärungen.

Auch Anlagen und mehrseitige Fächerübersichten sollten vollständig eingescannt werden.

Muss eine Apostille mitübersetzt werden?

Eine Apostille und eine Übersetzung erfüllen unterschiedliche Funktionen.

Eine Apostille bestätigt im internationalen Urkundenverkehr bestimmte Aspekte der Echtheit einer öffentlichen Urkunde. Sie übersetzt jedoch den Inhalt des Dokuments nicht.

Wenn die Apostille Bestandteil der Unterlagen ist und die empfangende Stelle eine Übersetzung der gesamten Urkunde verlangt, kann auch der Inhalt der Apostille für die Übersetzung relevant sein.

Ob eine Apostille überhaupt benötigt wird, sollte separat beim Empfänger geprüft werden.

Welche Unterlagen sollte ich StartDE senden?

Für eine möglichst schnelle Prüfung sollten Sie die Dokumente vollständig und gut lesbar übermitteln.

Hilfreich sind:

  • vollständiger Scan des Ausbildungszeugnisses,
  • Fächer- und Notenübersicht, falls vorhanden,
  • alle beschrifteten Rückseiten,
  • relevante Anhänge,
  • Ausgangssprache,
  • gewünschte Zielsprache,
  • Verwendungszweck,
  • gegebenenfalls Anforderungen der Anerkennungs- oder Prüfungsstelle und
  • gewünschter Fertigstellungstermin.

Ihre Anfrage können Sie direkt über unsere Seite Dolmetschen & Übersetzungen bei StartDE stellen.

Welche beruflichen Dokumente kann StartDE übersetzen?

StartDE kann professionelle und – sofern für den jeweiligen Zweck erforderlich – beglaubigte Übersetzungen verschiedener beruflicher Unterlagen organisieren.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Ausbildungszeugnisse,
  • Berufsabschlusszeugnisse,
  • Diplome,
  • Fächer- und Notenübersichten,
  • Ausbildungspläne,
  • Arbeitszeugnisse,
  • Tätigkeitsnachweise,
  • Praktikumsbescheinigungen,
  • Weiterbildungszeugnisse und
  • weitere Befähigungsnachweise.

Express-Übersetzung von Ausbildungszeugnissen

Wenn ein Anerkennungsantrag, eine Bewerbung oder eine Fortbildungszulassung kurzfristig vorbereitet werden muss, kann eine Express-Bearbeitung geprüft werden.

Je nach Dokument, Sprachkombination, Umfang und Verfügbarkeit kann eine beglaubigte Übersetzung noch am selben Tag fertiggestellt werden.

Bei mehrseitigen Ausbildungsplänen, umfangreichen Curricula oder mehreren Arbeitszeugnissen hängt die mögliche Bearbeitungszeit besonders vom tatsächlichen Umfang ab.

Übersetzung als PDF erhalten

Nach Fertigstellung kann zunächst eine PDF-Version beziehungsweise ein Scan der fertigen Übersetzung bereitgestellt werden.

Dies kann beispielsweise für:

  • digitale Anerkennungsanträge,
  • Online-Bewerbungen,
  • Vorabprüfungen und
  • digitale Fortbildungsanträge

praktisch sein.

Ob eine PDF-Version für das gesamte Verfahren ausreicht, entscheidet die jeweilige empfangende Stelle.

Physische Ausfertigung per DHL

Wenn eine physische Ausfertigung benötigt wird, kann diese auf Wunsch zusätzlich per DHL versendet werden.

Bei dringenden Fällen kann abhängig vom geeigneten DHL-Service auch eine Express-Zustellung infrage kommen.

Die tatsächliche Zustellzeit richtet sich nach Versandservice und Zieladresse.

StartDE telefonisch erreichen

Wenn Sie kurzfristig klären möchten, welche Unterlagen Sie für Ihre Übersetzungsanfrage senden sollten, können Sie StartDE kontaktieren.

Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter +49 211 90989260 erreichbar.

Alternativ können Sie Ihre Anfrage über unsere Kontaktseite übermitteln.

Checkliste vor der Übersetzung des Ausbildungszeugnisses

  • Wofür benötige ich das Ausbildungszeugnis?
  • Ist es für Berufsanerkennung, Bewerbung oder Weiterbildung?
  • Welche Stelle erhält das Dokument?
  • Wird überhaupt eine Übersetzung verlangt?
  • Muss die Übersetzung auf Deutsch sein?
  • Wird eine beglaubigte beziehungsweise bestätigte Übersetzung verlangt?
  • Wer darf die Übersetzung erstellen?
  • Benötigt die Stelle zusätzlich das Original beziehungsweise eine Kopie?
  • Wird eine amtlich beglaubigte Kopie verlangt?
  • Ist die Fächer- und Notenübersicht erforderlich?
  • Werden Ausbildungsinhalte oder ein Curriculum benötigt?
  • Sollen Arbeitszeugnisse ebenfalls eingereicht werden?
  • Sind alle Seiten und Rückseiten vollständig?
  • Ist die Passschreibweise des Namens bekannt?
  • Gibt es eine Einreichungsfrist?

Häufige Fehler bei der Übersetzung von Ausbildungszeugnissen

  • Beglaubigte Übersetzung und beglaubigte Kopie miteinander verwechseln.
  • Originaldokumente unnötig per Post verschicken.
  • Nur die Abschlussurkunde übersetzen, obwohl Ausbildungsinhalte benötigt werden.
  • Fächer- und Notenübersichten unvollständig einreichen.
  • Relevante Arbeitszeugnisse vergessen.
  • Nur einzelne Seiten eines mehrseitigen Zeugnisses senden.
  • Noten eigenständig in deutsche Noten umrechnen.
  • Den ausländischen Berufsabschluss eigenständig einem deutschen Beruf gleichsetzen.
  • Eine Übersetzung aus dem Ausland beauftragen, ohne vorher zu prüfen, ob die zuständige Stelle sie akzeptiert.
  • Umfangreiche Curricula vollständig übersetzen lassen, obwohl nur einzelne Teile benötigt werden.

Schritt für Schritt: Ausbildungszeugnis richtig übersetzen lassen

  1. Verwendungszweck klären: Anerkennung, Bewerbung, Weiterbildung oder anderer Zweck?
  2. Empfänger prüfen: Welche Stelle benötigt die Unterlagen?
  3. Dokumentenliste einholen: Klären, welche Zeugnisse und Anlagen tatsächlich erforderlich sind.
  4. Übersetzungsanforderungen prüfen: Sprache und erforderliche Form feststellen.
  5. Dokumente vollständig scannen: Alle Seiten, Rückseiten und relevanten Anlagen erfassen.
  6. Passschreibweise mitteilen: Besonders bei nichtlateinischen Schriften.
  7. Übersetzung beauftragen: Verwendungszweck und gegebenenfalls behördliche Vorgaben angeben.
  8. PDF beziehungsweise Scan erhalten: Falls für das digitale Verfahren benötigt.
  9. Physische Ausfertigung berücksichtigen: Falls die empfangende Stelle diese verlangt.
  10. Übersetzung und Ausgangsdokument gemeinsam aufbewahren: Für spätere Anerkennungs-, Bewerbungs- oder Weiterbildungsverfahren.

Fazit: Erst Anforderungen prüfen, dann Ausbildungszeugnis übersetzen lassen

Ausländische Ausbildungszeugnisse können für Berufsanerkennung, Bewerbung, Weiterbildung und Fortbildungsprüfungen eine wichtige Rolle spielen.

Eine beglaubigte Übersetzung ist jedoch nicht automatisch für jeden Zweck notwendig. Bei offiziellen Anerkennungsverfahren entscheidet die zuständige Stelle, welche Dokumente auf Deutsch und in welcher Form vorgelegt werden müssen. Für eine normale Arbeitgeberbewerbung können andere Anforderungen gelten.

Besonders wichtig ist außerdem, nicht nur an das eigentliche Abschlusszeugnis zu denken. Für die Bewertung einer ausländischen Berufsqualifikation können auch Fächerlisten, Ausbildungsinhalte, Arbeitszeugnisse und Weiterbildungsnachweise relevant sein.

Wer die Anforderungen zuerst prüft und anschließend nur die tatsächlich benötigten Dokumente übersetzen lässt, vermeidet unnötigen Aufwand und kann das Verfahren gezielter vorbereiten.

Sie benötigen eine professionelle oder beglaubigte Übersetzung Ihres Ausbildungszeugnisses oder anderer beruflicher Dokumente? Übermitteln Sie StartDE Ihre vollständigen Unterlagen zusammen mit Ausgangssprache, Zielsprache und Verwendungszweck über unsere Seite professionelle und beglaubigte Übersetzungen bei StartDE.

Häufige Fragen zur Übersetzung ausländischer Ausbildungszeugnisse

Muss ein ausländisches Ausbildungszeugnis beglaubigt übersetzt werden?

Nicht automatisch. Für Anerkennungsverfahren werden häufig deutsche Übersetzungen durch entsprechend öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzende verlangt. Welche Form im konkreten Fall notwendig ist, bestimmt die zuständige Stelle. Anerkennungsportal

Nicht grundsätzlich. Arbeitgeber sollen die ausländische Qualifikation nachvollziehen können; Make it in Germany empfiehlt deshalb eine deutsche oder englische Übersetzung. Ob eine bestätigte Übersetzung verlangt wird, bestimmt der Arbeitgeber. Make it in Germany

Bei der Übersetzung wird der fremdsprachige Inhalt übertragen und entsprechend bestätigt. Bei einer amtlich beglaubigten Kopie wird dagegen die Übereinstimmung einer Kopie mit dem vorgelegten Dokument bestätigt. Anerkennungsportal

Neben dem Berufsabschluss beispielsweise Fächer- und Notenübersichten, Nachweise über Inhalt und Dauer der Ausbildung, Arbeitszeugnisse und Weiterbildungsnachweise. Die genaue Liste hängt vom Beruf und der zuständigen Stelle ab.

Nicht durch die reine Übersetzung. Die Übersetzung gibt die vorhandenen Angaben wieder; die fachliche Bewertung beziehungsweise Gleichwertigkeitsprüfung übernimmt die zuständige Stelle.

Nicht ohne ausdrückliche Anforderung. Das Bundesportal empfiehlt, Originale nicht per Post zu versenden; je nach Verfahren können Kopien oder amtlich beglaubigte Kopien verlangt werden. Anerkennungsportal

Ja. Bei entsprechenden Zulassungsregelungen sind ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland zu berücksichtigen. Die konkrete Zulassung prüft die zuständige Prüfungsstelle. IHK

Bei dualen Ausbildungs-, Meister- und bestimmten Fortbildungsberufen kann unter Voraussetzungen eine Qualifikationsanalyse möglich sein, bei der berufliche Fähigkeiten praktisch festgestellt werden. Anerkennungsportal

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