Ausländischen Hochschulabschluss in Deutschland anerkennen lassen

Wer einen Bachelor-, Master-, Diplom- oder anderen Hochschulabschluss im Ausland erworben hat und diesen in Deutschland verwenden möchte, stößt schnell auf Begriffe wie Anerkennung, anabin, ZAB, Zeugnisbewertung und beglaubigte Übersetzung. Dabei handelt es sich nicht um dasselbe.

Schnellantwort: Ob ein ausländischer Hochschulabschluss in Deutschland formal anerkannt oder bewertet werden muss, hängt vor allem davon ab, wofür er verwendet werden soll. Für nicht reglementierte Berufe kann häufig die Datenbank anabin oder eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) relevant sein. Für reglementierte Berufe gelten dagegen eigene Anerkennungsverfahren. Eine Übersetzung kann zusätzlich erforderlich sein, ersetzt aber grundsätzlich nicht das Dokument in der Originalsprache.

Was bedeutet „ausländischen Hochschulabschluss anerkennen lassen“?

Der Begriff „Anerkennung“ wird im Alltag häufig für unterschiedliche Verfahren verwendet. Tatsächlich muss zunächst geklärt werden, welches Ziel verfolgt wird.

Ein ausländischer Hochschulabschluss kann beispielsweise benötigt werden für:

  • eine Bewerbung bei einem deutschen Arbeitgeber,
  • die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland,
  • einen reglementierten Beruf,
  • ein Visum oder einen Aufenthaltstitel,
  • die Blaue Karte EU,
  • eine Bewerbung im öffentlichen Dienst,
  • ein weiteres Studium in Deutschland,
  • die Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen oder
  • andere behördliche Verfahren.

Welche Stelle zuständig ist und welche Dokumente benötigt werden, hängt vom konkreten Zweck ab.

Anerkennung, Zeugnisbewertung und Übersetzung – was ist der Unterschied?

Diese drei Begriffe sollten klar voneinander getrennt werden.

Berufliche Anerkennung

Bei einer beruflichen Anerkennung prüft die zuständige Stelle, ob eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit der entsprechenden deutschen Qualifikation vergleichbar beziehungsweise gleichwertig ist.

Besonders wichtig ist dies bei reglementierten Berufen. Dazu gehören Berufe, deren Ausübung in Deutschland an gesetzlich festgelegte Voraussetzungen gebunden ist.

Zeugnisbewertung

Die Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen – kurz ZAB – ist eine behördliche Bescheinigung für einen ausländischen Hochschulabschluss.

Sie beschreibt den Abschluss und ordnet ihn einer Ebene des deutschen Bildungssystems zu, beispielsweise der Bachelor- oder Master-Ebene.

Eine Zeugnisbewertung ist jedoch nicht dasselbe wie die berufliche Anerkennung für einen reglementierten Beruf.

Übersetzung

Eine Übersetzung überträgt den Inhalt des ausländischen Hochschulzeugnisses, Diploms oder anderer Bildungsdokumente in die deutsche oder eine andere gewünschte Sprache.

Eine Übersetzung bewertet den Abschluss nicht und entscheidet nicht darüber, ob dieser in Deutschland anerkannt wird.

Wann muss ein ausländischer Hochschulabschluss anerkannt werden?

Entscheidend ist insbesondere die Frage, ob der gewünschte Beruf in Deutschland reglementiert oder nicht reglementiert ist.

Reglementierte Berufe

Wer einen reglementierten Beruf ausüben möchte, benötigt grundsätzlich das für diesen Beruf vorgesehene Anerkennungsverfahren.

Je nach Beruf und Bundesland können unterschiedliche Behörden oder Kammern zuständig sein.

Eine positive Bewertung in anabin oder eine ZAB-Zeugnisbewertung ersetzt bei einem reglementierten Beruf nicht automatisch dieses Anerkennungsverfahren.

Nicht reglementierte Berufe

Bei nicht reglementierten Berufen besteht grundsätzlich keine allgemeine berufliche Anerkennungspflicht, nur um sich auf eine Stelle zu bewerben beziehungsweise den Beruf auszuüben.

Eine Bewertung des Hochschulabschlusses kann trotzdem wichtig oder sinnvoll sein – beispielsweise:

  • für Arbeitgeber, die den Abschluss besser einordnen möchten,
  • für bestimmte aufenthaltsrechtliche Verfahren,
  • für Bewerbungen im öffentlichen Dienst oder
  • wenn ein offizieller Nachweis über die Vergleichbarkeit des Abschlusses benötigt wird.

Was ist anabin?

anabin ist die Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zu ausländischen Bildungsnachweisen.

Dort können unter anderem Informationen zu:

  • ausländischen Hochschulen,
  • Hochschulabschlüssen,
  • Studienfächern und
  • der Bewertung ausländischer Qualifikationen

recherchiert werden.

Die Datenbank kann insbesondere dabei helfen festzustellen, wie eine ausländische Hochschule und ein bestimmter Hochschulabschluss in Deutschland bewertet werden.

Was bedeutet H+ bei anabin?

Bei Hochschulen verwendet anabin verschiedene Statusangaben.

H+ bedeutet, dass die betreffende Institution im Herkunftsland als Hochschule anerkannt ist und aus deutscher Sicht grundsätzlich als Hochschule betrachtet wird.

Bei einem Eintrag H+/- müssen zusätzliche Voraussetzungen beziehungsweise der konkrete Abschluss genauer geprüft werden.

Der Status der Hochschule allein reicht allerdings nicht immer aus. Je nach Verwendungszweck kann zusätzlich entscheidend sein, wie der konkrete Hochschulabschluss in anabin bewertet wird.

Was tun, wenn mein Abschluss nicht in anabin steht?

Nicht jede Hochschule, jeder Studiengang und jeder Hochschulabschluss weltweit ist vollständig in anabin erfasst.

Fehlen die benötigten Informationen oder reichen die vorhandenen Einträge für den gewünschten Nachweis nicht aus, kann eine individuelle Zeugnisbewertung bei der ZAB infrage kommen.

Ob eine Zeugnisbewertung für den konkreten Abschluss beantragt werden kann, lässt sich vor der Antragstellung über den Vorab-Check der ZAB prüfen.

Was ist die ZAB?

Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist die zentrale deutsche Stelle für die Bewertung ausländischer Bildungsqualifikationen.

Für Privatpersonen bietet sie insbesondere die Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse an.

Daneben gibt es weitere Leistungen, beispielsweise für bestimmte nicht hochschulische Berufsqualifikationen.

Was ist eine ZAB-Zeugnisbewertung?

Die Zeugnisbewertung ist eine behördliche Bescheinigung, die einen ausländischen Hochschulabschluss beschreibt und in das deutsche Bildungssystem einordnet.

Sie enthält unter anderem Angaben zu:

  • dem ausländischen Hochschulabschluss,
  • dem Studiengang,
  • der Hochschule,
  • der Studiendauer,
  • der Art des Abschlusses und
  • der entsprechenden Ebene im deutschen Bildungssystem.

Dadurch können beispielsweise Arbeitgeber, Behörden oder andere Institutionen einen ausländischen Abschluss leichter einordnen.

Ist eine ZAB-Zeugnisbewertung eine vollständige Anerkennung?

Nein. Die Zeugnisbewertung sollte nicht mit einer universellen Anerkennung für sämtliche Zwecke verwechselt werden.

Sie berechtigt beispielsweise nicht automatisch:

  • zur Ausübung eines reglementierten Berufs,
  • zur Zulassung an einer deutschen Hochschule,
  • zur Aufnahme eines weiterführenden Studiums oder
  • zur Anerkennung einzelner Studienleistungen.

Für diese Ziele können andere Stellen und Verfahren zuständig sein.

Ist die ZAB-Zeugnisbewertung in ganz Deutschland gültig?

Ja. Die Zeugnisbewertung der ZAB ist grundsätzlich bundesweit gültig.

Sie wird heute digital ausgestellt und kann Behörden, Arbeitgebern und anderen Stellen elektronisch zur Verfügung gestellt werden.

Brauche ich für die ZAB eine beglaubigte Übersetzung?

Nicht automatisch.

Die ZAB legt im jeweiligen Verfahren fest, welche Dokumente und gegebenenfalls welche Übersetzungen eingereicht werden müssen.

Besonders wichtig: Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der originalsprachigen Dokumente beziehungsweise Dokumente in der Amtssprache.

Eine zusätzlich verlangte Übersetzung ersetzt deshalb nicht das Dokument in seiner Originalsprache.

Ob eine Übersetzung benötigt wird, erfahren Antragstellende im Vorab-Check beziehungsweise während des Online-Antrags.

Brauche ich für die ZAB beglaubigte Kopien oder eine Apostille?

Auch das ist nicht generell erforderlich.

Nach den aktuellen Hinweisen der ZAB genügt für viele Anträge ein einfacher Scan der Dokumente ohne Beglaubigung oder Apostille.

Im Einzelfall können jedoch andere Anforderungen gelten. Deshalb sollten die Angaben im persönlichen Vorab-Check maßgeblich sein.

Welche Dokumente können für eine Zeugnisbewertung relevant sein?

Die konkrete Dokumentenliste wird von der ZAB anhand des Abschlusses und des Herkunftslandes festgelegt.

Typische Bildungsdokumente können beispielsweise sein:

  • Hochschulabschlussurkunde
  • Bachelorurkunde
  • Masterurkunde
  • Diplom
  • Notenübersicht
  • Transcript of Records
  • Diploma Supplement
  • Studiennachweise
  • gegebenenfalls weitere Bildungsnachweise

Entscheidend ist immer die konkrete Checkliste, die im jeweiligen Verfahren angezeigt wird.

Diplom und Hochschulzeugnis übersetzen lassen

Wenn für ein Anerkennungs-, Bewertungs-, Bewerbungs- oder Hochschulverfahren eine deutsche Übersetzung benötigt wird, kann StartDE verschiedene Bildungsdokumente professionell übersetzen lassen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Bachelorurkunden
  • Masterurkunden
  • Diplome
  • Hochschulzeugnisse
  • Notenübersichten
  • Transcript of Records
  • Diploma Supplements
  • Immatrikulationsbescheinigungen
  • Studienbescheinigungen
  • Praktikumsnachweise
  • weitere Hochschulunterlagen

Ihre Übersetzungsanfrage können Sie direkt über unsere Seite Dolmetschen & Übersetzungen bei StartDE stellen.

Muss das Transcript of Records übersetzt werden?

Ein Transcript of Records enthält in der Regel die absolvierten Lehrveranstaltungen, Prüfungsleistungen, Noten und gegebenenfalls Credits beziehungsweise ECTS-Punkte.

Ob eine Übersetzung erforderlich ist, bestimmt die Stelle, bei der das Dokument eingereicht werden soll.

Für eine Hochschule kann beispielsweise eine englischsprachige Fassung ausreichend sein, während eine andere Institution eine deutsche Übersetzung verlangen kann.

Deshalb sollte vor der Übersetzung geklärt werden, welche Sprachfassung tatsächlich akzeptiert wird.

Ausländische Studienleistungen in Deutschland anerkennen lassen

Wer bereits im Ausland studiert hat und sein Studium in Deutschland fortsetzen möchte, benötigt nicht automatisch eine ZAB-Zeugnisbewertung.

Über die Anerkennung beziehungsweise Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen entscheiden grundsätzlich die jeweiligen Hochschulen.

Bei Studiengängen, die mit einer Staatsprüfung abschließen, können stattdessen die zuständigen staatlichen Prüfungsämter verantwortlich sein.

Für die Prüfung können beispielsweise relevant sein:

  • Transcript of Records
  • Modulbeschreibungen
  • Studienverlaufspläne
  • Credit- beziehungsweise ECTS-Nachweise
  • Prüfungsnachweise
  • Praktikumsnachweise
  • weitere Leistungsnachweise

Kann ich mit einer ZAB-Zeugnisbewertung in Deutschland studieren?

Eine ZAB-Zeugnisbewertung allein stellt keine Zulassung zu einem Studium dar.

Wer sich an einer deutschen Hochschule bewerben möchte, muss die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen der Hochschule beziehungsweise des Studiengangs erfüllen.

Auch die Entscheidung über die Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen liegt grundsätzlich bei der zuständigen Hochschule beziehungsweise bei bestimmten Studiengängen beim staatlichen Prüfungsamt.

Ausländischer Hochschulabschluss für einen reglementierten Beruf

Besondere Vorsicht ist bei reglementierten Berufen erforderlich.

Wer beispielsweise einen ausländischen Abschluss für einen Beruf verwenden möchte, dessen Ausübung gesetzlich geregelt ist, benötigt das jeweils vorgeschriebene berufliche Anerkennungsverfahren.

Eine anabin-Auskunft oder eine ZAB-Zeugnisbewertung ersetzt dieses Verfahren nicht.

Welche Stelle zuständig ist, kann über das offizielle Portal „Anerkennung in Deutschland“ geprüft werden.

Ausländischer Hochschulabschluss für einen nicht reglementierten Beruf

Bei einem nicht reglementierten Beruf besteht grundsätzlich keine allgemeine Verpflichtung, vor der Beschäftigung eine berufliche Anerkennung des Hochschulabschlusses durchzuführen.

Eine Bewertung kann dennoch sinnvoll oder erforderlich sein, beispielsweise wenn:

  • ein Arbeitgeber einen offiziellen Nachweis verlangt,
  • der Abschluss im öffentlichen Dienst verwendet werden soll,
  • ein Aufenthalts- oder Visumverfahren einen Nachweis verlangt oder
  • die Vergleichbarkeit mit einem deutschen Hochschulabschluss dokumentiert werden soll.

anabin oder ZAB – was brauche ich?

Vereinfacht lässt sich der Ablauf häufig so darstellen:

  1. Zweck klären: Arbeit, Visum, reglementierter Beruf oder Studium?
  2. anabin prüfen: Sind Hochschule und Abschluss dort ausreichend bewertet?
  3. Zuständige Stelle prüfen: Bei reglementierten Berufen gilt ein eigenes Anerkennungsverfahren.
  4. ZAB prüfen: Reichen die anabin-Informationen nicht aus, kann eine Zeugnisbewertung infrage kommen.
  5. Dokumentenliste prüfen: Erst danach sollte entschieden werden, welche Dokumente übersetzt werden müssen.

Warum sollte die Übersetzung erst nach Prüfung der Anforderungen erfolgen?

Eine vorschnelle Übersetzung kann unnötige Arbeit verursachen.

Je nach Verfahren können unterschiedliche Dokumente verlangt werden. Manchmal wird beispielsweise nur die Abschlussurkunde benötigt, in anderen Fällen zusätzlich:

  • Notenübersicht
  • Transcript of Records
  • Diploma Supplement
  • Modulbeschreibungen
  • Schulabschlusszeugnis
  • weitere Bildungsnachweise

Außerdem kann eine Stelle bestimmte Sprachen bereits akzeptieren und deshalb keine zusätzliche deutsche Übersetzung verlangen.

Deshalb empfiehlt es sich, zunächst die Checkliste der zuständigen Stelle zu prüfen.

Beglaubigte Übersetzung von Hochschulzeugnissen

Wenn eine beglaubigte Übersetzung verlangt wird, sollten alle für das Verfahren relevanten Bestandteile des Dokuments vollständig berücksichtigt werden.

Dazu können unter anderem gehören:

  • Dokumententitel
  • Name der Hochschule
  • Name der absolvierenden Person
  • Studiengang
  • Abschlussart
  • Noten
  • Credits beziehungsweise ECTS
  • Stempel
  • Siegeltexte
  • Unterschriftenvermerke
  • Randbemerkungen
  • Rückseiten mit relevantem Inhalt

Für die Anfrage sollten deshalb möglichst vollständige Scans sämtlicher relevanter Seiten übermittelt werden.

Übersetzung arabischer, kyrillischer oder anderer nichtlateinischer Hochschulzeugnisse

Bei Bildungsdokumenten in nichtlateinischen Schriftsystemen ist zusätzlich die einheitliche Schreibweise von Namen und Institutionen wichtig.

Das betrifft beispielsweise Dokumente in:

  • arabischer Schrift,
  • kyrillischer Schrift,
  • persischer Schrift,
  • griechischer Schrift,
  • chinesischer Schrift oder
  • anderen Schriftsystemen.

Wenn Namen bereits in einem Reisepass, Aufenthaltstitel oder anderen amtlichen Dokument in lateinischer Schrift geführt werden, sollte diese Schreibweise bei der Übersetzungsanfrage möglichst angegeben werden.

Express-Übersetzung von Hochschulzeugnissen

Bei Bewerbungs-, Anerkennungs- oder Visumverfahren können kurze Fristen entstehen.

StartDE kann bei dringenden Bildungsdokumenten abhängig vom Auftrag eine Express-Bearbeitung prüfen.

Je nach Dokument, Sprachkombination, Umfang und Verfügbarkeit kann eine beglaubigte Übersetzung noch am selben Tag fertiggestellt werden.

Für eine schnelle Prüfung sollten möglichst direkt folgende Informationen übermittelt werden:

  • vollständiger Scan aller Dokumente
  • Ausgangssprache
  • Zielsprache
  • Art des Abschlusses
  • Verwendungszweck
  • gegebenenfalls Anforderungen der zuständigen Stelle
  • gewünschter Fertigstellungstermin

Übersetzung als PDF und per DHL

Nach Fertigstellung kann zunächst eine PDF-Version beziehungsweise ein Scan der Übersetzung bereitgestellt werden.

Die physische Ausfertigung kann anschließend auf Wunsch per DHL versendet werden.

Ob für den konkreten Antrag eine digitale Fassung genügt oder eine physische Ausfertigung verlangt wird, richtet sich nach den Vorgaben der zuständigen Stelle.

Welche Dokumente sollten Sie StartDE senden?

Für eine Übersetzungsanfrage sollten möglichst bereitgestellt werden:

  • vollständige und gut lesbare Scans
  • alle relevanten Vorder- und Rückseiten
  • Ausgangssprache
  • gewünschte Zielsprache
  • Verwendungszweck der Übersetzung
  • gegebenenfalls Checkliste oder Vorgaben der zuständigen Stelle
  • gewünschter Fertigstellungstermin
  • bei nichtlateinischen Schriften gegebenenfalls Passschreibweise des Namens

Ihre Anfrage können Sie über unsere Seite professionelle und beglaubigte Übersetzungen bei StartDE übermitteln.

Schritt für Schritt: Ausländischen Hochschulabschluss in Deutschland verwenden

  1. Ziel bestimmen: Möchten Sie arbeiten, ein Visum beantragen oder weiterstudieren?
  2. Prüfen, ob der Beruf reglementiert ist: Bei reglementierten Berufen ist das zuständige Anerkennungsverfahren entscheidend.
  3. anabin recherchieren: Prüfen Sie Hochschule und Hochschulabschluss.
  4. ZAB-Vorab-Check nutzen: Wenn eine Zeugnisbewertung benötigt wird, erhalten Sie dort die individuelle Dokumentenliste.
  5. Übersetzungsanforderungen prüfen: Nicht jedes Dokument benötigt automatisch eine zusätzliche Übersetzung.
  6. Benötigte Unterlagen vollständig übersetzen lassen: Erst wenn klar ist, welche Dokumente verlangt werden.
  7. Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen: Zusammen mit Originaldokumenten beziehungsweise den dort geforderten Nachweisen.

Fazit: Erst Verfahren klären, dann Hochschulzeugnisse übersetzen

Bei einem ausländischen Hochschulabschluss gibt es nicht das eine Anerkennungsverfahren für jeden Zweck.

Je nach Ziel können anabin, eine ZAB-Zeugnisbewertung, ein berufliches Anerkennungsverfahren oder direkt die jeweilige Hochschule zuständig sein.

Besonders wichtig ist deshalb, zuerst die zuständige Stelle und deren Dokumentenanforderungen zu bestimmen. Erst danach lässt sich zuverlässig entscheiden, welche Zeugnisse, Diplome und Studienunterlagen tatsächlich übersetzt werden müssen.

Sie benötigen eine professionelle oder beglaubigte Übersetzung Ihrer Hochschulunterlagen? Übermitteln Sie StartDE die vollständigen Dokumente zusammen mit Ausgangssprache, gewünschter Zielsprache und Verwendungszweck über unsere Seite Dolmetschen & Übersetzungen.

Häufige Fragen zur Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse

Muss jeder ausländische Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt werden?

Nein. Entscheidend ist unter anderem, wofür der Abschluss verwendet wird und ob es sich um einen reglementierten Beruf handelt. Für nicht reglementierte Berufe besteht grundsätzlich keine allgemeine berufliche Anerkennungspflicht; eine Bewertung kann aber für Arbeitgeber oder aufenthaltsrechtliche Verfahren wichtig sein. Anerkennung Deutschland

 

anabin ist eine Datenbank mit Informationen über ausländische Hochschulen und Abschlüsse. Die ZAB kann dagegen eine individuelle Zeugnisbewertung für einen konkreten ausländischen Hochschulabschluss ausstellen. ZAB

 

H+ kennzeichnet eine Hochschule, die im Herkunftsland anerkannt ist und entsprechend in anabin geführt wird. Zusätzlich sollte geprüft werden, wie der konkrete Abschluss bewertet wird. Anabin

 

Nicht immer. Im Vorab-Check beziehungsweise Antrag wird angezeigt, ob eine zusätzliche Übersetzung erforderlich ist. Die originalsprachigen Dokumente bleiben jedoch immer Grundlage der Bewertung und dürfen nicht durch die Übersetzung ersetzt werden. ZAB

 

In der Regel genügt laut ZAB ein einfacher Scan ohne Beglaubigung oder Apostille. Im Einzelfall können abweichende Anforderungen gelten; maßgeblich ist der Vorab-Check. ZAB

 

Nein. Die Zeugnisbewertung stellt keine Studienzulassung dar. Über Zulassung beziehungsweise Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen entscheiden die zuständigen Hochschulen oder gegebenenfalls staatlichen Prüfungsämter. ZAB

 

Bei reglementierten Berufen nein. Dort muss das für den jeweiligen Beruf vorgesehene Anerkennungsverfahren durchgeführt werden. Anerkennung Deutschland

 

Ja. Über StartDE können Hochschulurkunden, Diplome, Notenübersichten, Transcript of Records und weitere Studienunterlagen professionell beziehungsweise – wenn erforderlich – beglaubigt übersetzt werden.

 

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