Ausbildung in Deutschland für Ausländer: Voraussetzungen, Schulabschluss, Deutschkenntnisse & Bewerbung

Eine Ausbildung in Deutschland bietet internationalen Bewerberinnen und Bewerbern die Möglichkeit, einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben und gleichzeitig praktische Berufserfahrung zu sammeln. Bevor Sie sich bewerben, sollten Sie jedoch klären, welche Ausbildungsart zu Ihnen passt, welchen Schulabschluss Sie benötigen, welche Deutschkenntnisse verlangt werden und ob für Ihren Aufenthalt zusätzliche Voraussetzungen gelten.

Schnellantwort: Für eine duale Ausbildung ist gesetzlich grundsätzlich kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Der Ausbildungsbetrieb entscheidet, welche schulischen Voraussetzungen er verlangt. Für eine schulische Ausbildung muss ein ausländischer Schulabschluss dagegen in der Regel offiziell anerkannt werden. Gute Deutschkenntnisse sind besonders wichtig, weil Berufsschule, Prüfungen und betrieblicher Alltag überwiegend auf Deutsch stattfinden. Wenn Sie für Ihre Ausbildung ein Visum beziehungsweise einen entsprechenden Aufenthaltstitel benötigen, werden normalerweise Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau verlangt.

Was ist eine Ausbildung in Deutschland?

Eine Berufsausbildung vermittelt die Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten, die für einen bestimmten Beruf benötigt werden.

In Deutschland gibt es insbesondere zwei wichtige Ausbildungsformen:

  • duale beziehungsweise betriebliche Ausbildung und
  • schulische Ausbildung.

Die Voraussetzungen und der organisatorische Ablauf unterscheiden sich teilweise deutlich.

Was ist eine duale Ausbildung?

Bei einer dualen Berufsausbildung lernen Auszubildende an zwei Orten:

  • im Ausbildungsbetrieb und
  • in der Berufsschule.

Im Unternehmen steht die praktische Ausbildung im Mittelpunkt. In der Berufsschule werden berufsspezifische und allgemeinbildende Inhalte vermittelt.

Je nach Ausbildungsberuf dauert eine duale Ausbildung typischerweise etwa zwei bis dreieinhalb Jahre.

Auszubildende erhalten während einer betrieblichen Ausbildung grundsätzlich eine Ausbildungsvergütung.

Was ist eine schulische Ausbildung?

Eine schulische Berufsausbildung findet überwiegend an einer Berufsfachschule, einem Berufskolleg oder einer anderen entsprechenden Bildungseinrichtung statt.

Sie wird häufig durch praktische Ausbildungsabschnitte ergänzt.

Schulische Ausbildungen sind beispielsweise in bestimmten:

  • Gesundheitsberufen,
  • sozialen Berufen,
  • pädagogischen Bereichen,
  • technischen Bereichen oder
  • gestalterischen Berufen

zu finden.

Die Ausbildungsdauer hängt vom Beruf ab und kann sich deutlich unterscheiden.

Duale oder schulische Ausbildung – was ist der wichtigste Unterschied?

Für internationale Bewerberinnen und Bewerber ist insbesondere der Schulabschluss wichtig.

Duale Ausbildung

Für eine duale Ausbildung ist nach deutschem Recht grundsätzlich kein bestimmter allgemeinbildender Schulabschluss vorgeschrieben.

Der Ausbildungsbetrieb entscheidet selbst, welche Qualifikationen er von Bewerberinnen und Bewerbern erwartet.

Schulische Ausbildung

Für eine schulische Ausbildung gelten dagegen konkrete schulische Zugangsvoraussetzungen.

Wenn der erforderliche Schulabschluss im Ausland erworben wurde, muss er deshalb in der Regel offiziell anerkannt beziehungsweise einem entsprechenden deutschen Schulabschluss zugeordnet werden.

Welche Voraussetzungen braucht man für eine Ausbildung in Deutschland?

Die genauen Voraussetzungen hängen von Ausbildungsberuf, Ausbildungsart und persönlicher Situation ab.

Typischerweise sollten internationale Bewerber insbesondere folgende Punkte prüfen:

  • passender Schulabschluss,
  • gegebenenfalls Anerkennung des ausländischen Schulabschlusses,
  • ausreichende Deutschkenntnisse,
  • Ausbildungsplatz beziehungsweise Schulplatz,
  • vollständige Bewerbungsunterlagen,
  • gegebenenfalls Visum oder Aufenthaltstitel und
  • gegebenenfalls weitere berufsspezifische Voraussetzungen.

Welchen Schulabschluss brauche ich für eine duale Ausbildung?

Es gibt keinen bundesweit für alle dualen Ausbildungsberufe vorgeschriebenen Schulabschluss.

Der Ausbildungsbetrieb kann jedoch eigene Anforderungen stellen.

In einer Stellenanzeige kann beispielsweise verlangt werden:

  • Hauptschulabschluss,
  • Mittlerer Bildungsabschluss beziehungsweise Realschulabschluss,
  • Fachhochschulreife,
  • Abitur oder
  • bestimmte Noten in einzelnen Fächern.

Die konkreten Anforderungen sollten deshalb immer in der jeweiligen Ausbildungsanzeige geprüft werden.

Muss ein ausländischer Schulabschluss für die duale Ausbildung anerkannt werden?

Nicht automatisch.

Da gesetzlich grundsätzlich kein bestimmter Schulabschluss für die duale Ausbildung vorgeschrieben ist, besteht auch nicht automatisch für jede duale Ausbildungsstelle eine Pflicht zur formalen Zeugnisanerkennung.

Wenn der Ausbildungsbetrieb jedoch ausdrücklich einen bestimmten deutschen Schulabschluss verlangt, kann eine offizielle Gleichstellung des ausländischen Abschlusses erforderlich oder sinnvoll sein.

Welchen Schulabschluss brauche ich für eine schulische Ausbildung?

Das hängt vom konkreten Ausbildungsberuf ab.

Je nach Beruf kann beispielsweise erforderlich sein:

  • Hauptschulabschluss,
  • Mittlerer Bildungsabschluss,
  • Fachhochschulreife oder
  • eine andere bestimmte schulische Qualifikation.

Wenn Sie Ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, muss dieser für eine schulische Ausbildung grundsätzlich entsprechend anerkannt werden.

Wo kann ich meinen ausländischen Schulabschluss anerkennen lassen?

Für die Gleichstellung ausländischer Schulabschlüsse sind die zuständigen Stellen der Bundesländer verantwortlich.

Je nach ausländischem Bildungsweg kann geprüft werden, ob der Abschluss beispielsweise einem deutschen:

  • Hauptschulabschluss,
  • Mittleren Bildungsabschluss,
  • einer Fachhochschulreife oder
  • einer anderen schulischen Qualifikation

entspricht.

Welche Stelle zuständig ist und welche Dokumente benötigt werden, hängt vom Bundesland und vom Anerkennungszweck ab.

Ist die Übersetzung des Schulzeugnisses dasselbe wie die Anerkennung?

Nein.

Bei einer Übersetzung wird der Inhalt des ausländischen Zeugnisses in eine andere Sprache übertragen.

Bei der Anerkennung beziehungsweise Gleichstellung prüft dagegen die zuständige Behörde, welchem deutschen Schulabschluss der ausländische Bildungsnachweis entspricht.

Eine beglaubigte Übersetzung kann Bestandteil des Anerkennungsverfahrens sein, trifft aber selbst keine Entscheidung über die Gleichwertigkeit des Abschlusses.

Welche Deutschkenntnisse braucht man für eine Ausbildung?

Gute Deutschkenntnisse sind für eine Ausbildung besonders wichtig.

Deutsch benötigen Sie beispielsweise:

  • im Ausbildungsbetrieb,
  • im Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen,
  • in der Berufsschule,
  • für Fachtexte und Aufgaben,
  • für Prüfungen und
  • für den Kontakt mit Kundinnen und Kunden oder Patientinnen und Patienten.

Die tatsächlich benötigten Sprachkenntnisse können je nach Ausbildungsberuf unterschiedlich sein.

Reicht B1 Deutsch für eine Ausbildung?

Für ein Visum beziehungsweise einen Aufenthaltstitel zum Absolvieren einer qualifizierten Berufsausbildung werden normalerweise Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verlangt, sofern die Sprachkenntnisse nicht bereits von der Bildungseinrichtung geprüft wurden oder eine andere vorgesehene Konstellation vorliegt.

B1 ist jedoch nicht automatisch für jeden Ausbildungsberuf praktisch ausreichend.

Bei Berufen mit besonders viel Kommunikation, medizinischer Fachsprache, Kundenkontakt oder anspruchsvollem Berufsschulunterricht können höhere Deutschkenntnisse sinnvoll oder zusätzlich erforderlich sein.

Brauche ich ein Deutschzertifikat?

Ob ein bestimmtes Sprachzertifikat erforderlich ist, hängt vom Ausbildungsbetrieb, von der Berufsschule und gegebenenfalls vom Aufenthaltsverfahren ab.

Wer ein Visum für die Berufsausbildung benötigt, sollte deshalb rechtzeitig prüfen:

  • welches Sprachniveau verlangt wird,
  • welche Sprachzertifikate akzeptiert werden und
  • ob der Ausbildungsbetrieb beziehungsweise die Bildungseinrichtung die Sprachkenntnisse bereits selbst geprüft hat.

Brauchen EU-Bürger ein Visum für eine Ausbildung?

Staatsangehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz benötigen grundsätzlich keinen entsprechenden Aufenthaltstitel, um in Deutschland eine Berufsausbildung zu absolvieren.

Unabhängig davon bleiben die Anforderungen des Ausbildungsbetriebs, der Berufsschule und des jeweiligen Berufs bestehen.

Was gilt für Bewerber aus Nicht-EU-Staaten?

Für Staatsangehörige aus Drittstaaten können zusätzlich aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen gelten.

Für eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung sind insbesondere relevant:

  • ein konkreter Ausbildungsplatz in Deutschland,
  • die erforderlichen Deutschkenntnisse und
  • die Sicherung des Lebensunterhalts.

Ob bereits vor der Einreise ein Visum benötigt wird, hängt unter anderem von der Staatsangehörigkeit ab.

Deshalb sollte das Aufenthaltsverfahren möglichst frühzeitig parallel zur Ausbildungsplanung geprüft werden.

Kann man nach Deutschland kommen, um einen Ausbildungsplatz zu suchen?

Für bestimmte Drittstaatsangehörige besteht unter festgelegten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, einen Aufenthalt zur Suche nach einem Ausbildungsplatz zu nutzen.

Dieses Verfahren hat eigene Voraussetzungen unter anderem bezüglich:

  • Schulabschluss,
  • Deutschkenntnissen,
  • Alter und
  • Sicherung des Lebensunterhalts.

Dieses Suchverfahren sollte nicht mit dem Aufenthaltstitel verwechselt werden, der für eine bereits gefundene Berufsausbildung genutzt wird.

Wie finde ich einen Ausbildungsplatz in Deutschland?

Ausbildungsstellen können über unterschiedliche Wege gefunden werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit,
  • Karriereseiten von Unternehmen,
  • Ausbildungs- und Jobmessen,
  • Industrie- und Handelskammern,
  • Handwerkskammern und
  • direkte Bewerbungen bei Unternehmen.

Bei schulischen Ausbildungen erfolgt die Bewerbung häufig direkt bei der jeweiligen Berufsfachschule oder Bildungseinrichtung.

Wann sollte ich mich für eine Ausbildung bewerben?

Die Suche sollte möglichst früh beginnen.

Viele duale Ausbildungen starten im August oder September. Größere Unternehmen beginnen ihre Auswahl teilweise bereits lange vorher.

Als Orientierung ist es sinnvoll, bereits etwa 12 bis 18 Monate vor dem gewünschten Ausbildungsbeginn nach geeigneten Stellen zu suchen.

Auch für schulische Ausbildungen können Bewerbungsfristen bereits viele Monate vor Ausbildungsbeginn liegen.

Wer aus dem Ausland kommt und zusätzlich Zeugnisanerkennung, Übersetzungen oder ein Visum benötigt, sollte besonders viel Vorlauf einplanen.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Ausbildungsbewerbung?

Eine klassische Bewerbung um einen Ausbildungsplatz enthält normalerweise:

  • Anschreiben,
  • tabellarischen Lebenslauf,
  • Schulzeugnisse und
  • weitere relevante Nachweise.

Je nach Ausbildungsplatz können zusätzlich sinnvoll oder erforderlich sein:

  • Praktikumsnachweise,
  • Sprachzertifikate,
  • Arbeitszeugnisse,
  • Bescheinigungen über Kurse,
  • Anerkennungsbescheid des Schulabschlusses oder
  • weitere berufsspezifische Dokumente.

Muss die Bewerbung auf Deutsch sein?

Die Sprache der Bewerbung sollte sich nach der Stellenanzeige beziehungsweise den Vorgaben des Ausbildungsbetriebs richten.

Da die betriebliche und schulische Kommunikation während einer Ausbildung häufig auf Deutsch stattfindet, werden Bewerbungen für deutsche Ausbildungsstellen häufig ebenfalls auf Deutsch erwartet.

Wenn ausdrücklich auch englische Bewerbungen zugelassen werden, können andere Regeln gelten.

Wichtig ist, dass die in der Bewerbung angegebenen Sprachkenntnisse den tatsächlichen Fähigkeiten entsprechen.

Wie schreibe ich ein Anschreiben für eine Ausbildung?

Das Anschreiben sollte individuell zur Ausbildungsstelle passen.

Es sollte insbesondere erklären:

  • warum Sie diesen Beruf erlernen möchten,
  • warum Sie sich gerade bei diesem Unternehmen bewerben,
  • welche Kenntnisse oder Erfahrungen Sie bereits besitzen,
  • welche persönlichen Stärken zum Beruf passen und
  • warum Sie eine Ausbildung in Deutschland anstreben.

Ein allgemeines Anschreiben, das unverändert an viele Unternehmen geschickt wird, wirkt häufig weniger überzeugend als eine individuell auf den Ausbildungsplatz abgestimmte Bewerbung.

Was gehört in den Lebenslauf?

Der Lebenslauf sollte übersichtlich darstellen:

  • persönliche Kontaktdaten,
  • Schulbildung,
  • gegebenenfalls Studium oder Ausbildung,
  • Berufserfahrung,
  • Praktika,
  • Sprachkenntnisse,
  • weitere Kenntnisse und
  • relevante Qualifikationen.

Ausländische Bildungsabschlüsse sollten möglichst eindeutig bezeichnet werden. Eine eigenständige Gleichsetzung mit einem deutschen Abschluss sollte nur vorgenommen werden, wenn eine entsprechende offizielle Anerkennung vorliegt.

Muss mein ausländisches Schulzeugnis für die Bewerbung übersetzt werden?

Das hängt vom Ausbildungsbetrieb beziehungsweise von der Schule ab.

Wenn die zuständige Person das Zeugnis in seiner Originalsprache nicht nachvollziehen kann, kann eine deutsche Übersetzung sinnvoll oder ausdrücklich erforderlich sein.

Bei einem formalen Anerkennungsverfahren können strengere Anforderungen an die Übersetzung gelten.

Deshalb sollte unterschieden werden zwischen:

  • Übersetzung für eine normale Bewerbung und
  • Übersetzung für eine Behörde beziehungsweise Zeugnisanerkennungsstelle.

Brauche ich immer eine beglaubigte Übersetzung?

Nein.

Ein Ausbildungsbetrieb kann für seine interne Bewerbungsentscheidung beispielsweise eine normale verständliche Übersetzung akzeptieren.

Eine Zeugnisanerkennungsstelle oder andere Behörde kann dagegen eine Übersetzung durch eine entsprechend ermächtigte beziehungsweise vereidigte Person verlangen.

Deshalb sollte eine beglaubigte Übersetzung nicht vorsorglich bestellt werden, bevor bekannt ist, welche Form tatsächlich benötigt wird.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Der Begriff wird im Alltag für Übersetzungen verwendet, deren Richtigkeit und Vollständigkeit durch eine hierzu entsprechend ermächtigte, vereidigte oder beeidigte übersetzende Person bestätigt wird.

Sie ist nicht dasselbe wie eine amtlich beglaubigte Kopie.

Bei einer beglaubigten Kopie wird die Übereinstimmung einer Kopie mit dem vorgelegten Dokument bestätigt. Bei einer Übersetzung wird dagegen der fremdsprachige Inhalt in die gewünschte Sprache übertragen.

Welche Zeugnisse sollten für die Übersetzung vollständig vorliegen?

Für eine zuverlässige Übersetzung sollten grundsätzlich vollständige und gut lesbare Scans übermittelt werden.

Dazu können gehören:

  • Schulabschlusszeugnis,
  • Fächer- und Notenübersicht,
  • relevante Jahreszeugnisse,
  • Bescheinigungen über Schulzeiten,
  • Praktikumszeugnisse und
  • andere Ausbildungs- oder Bildungsnachweise.

Beschriftete Rückseiten, Stempel und Anhänge sollten ebenfalls vollständig übermittelt werden.

Werden ausländische Schulnoten bei der Übersetzung in deutsche Noten umgerechnet?

Nein.

Eine Übersetzung gibt grundsätzlich die im Ausgangsdokument vorhandenen Noten und Informationen wieder.

Sie entscheidet nicht eigenständig, welcher deutschen Note eine ausländische Note entspricht.

Eine offizielle Bewertung beziehungsweise Gleichstellung nimmt die dafür zuständige Stelle vor.

Was ist bei Zeugnissen in arabischer oder anderer nichtlateinischer Schrift wichtig?

Bei Dokumenten in nichtlateinischen Schriftsystemen sollte besonders auf die einheitliche Schreibweise von Namen geachtet werden.

Das betrifft beispielsweise Zeugnisse in:

  • arabischer Schrift,
  • persischer Schrift,
  • kyrillischer Schrift,
  • griechischer Schrift,
  • chinesischer Schrift oder
  • anderen Schriftsystemen.

Wenn der Name bereits im Reisepass oder Aufenthaltstitel in lateinischer Schrift geführt wird, sollte diese Schreibweise bei der Übersetzungsanfrage möglichst mitgeteilt werden.

Welche Dokumente kann StartDE für eine Ausbildung übersetzen?

StartDE kann professionelle und – sofern für das jeweilige Verfahren erforderlich – beglaubigte Übersetzungen verschiedener Unterlagen organisieren.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Schulabschlusszeugnisse,
  • Fächer- und Notenübersichten,
  • Ausbildungszeugnisse,
  • Berufsabschlusszeugnisse,
  • Praktikumsbescheinigungen,
  • Arbeitszeugnisse,
  • Sprach- und Bildungsnachweise und
  • weitere Bewerbungsunterlagen.

Ihre Anfrage können Sie direkt über unsere Seite Dolmetschen & Übersetzungen bei StartDE stellen.

Express-Übersetzung für die Ausbildungsbewerbung

Wenn eine Bewerbungs- oder Anerkennungsfrist näher rückt, kann eine kurzfristige Übersetzung erforderlich sein.

StartDE kann abhängig vom konkreten Auftrag eine Express-Bearbeitung prüfen.

Je nach Dokument, Sprachkombination, Umfang und Verfügbarkeit kann eine beglaubigte Übersetzung noch am selben Tag fertiggestellt werden.

Für eine schnelle Prüfung sollten möglichst direkt übermittelt werden:

  • vollständige Scans aller Dokumente,
  • alle relevanten Vorder- und Rückseiten,
  • Ausgangssprache,
  • gewünschte Zielsprache,
  • Verwendungszweck,
  • gegebenenfalls Anforderungen von Ausbildungsbetrieb, Schule oder Behörde und
  • gewünschter Fertigstellungstermin.

Übersetzung als PDF erhalten

Nach Fertigstellung kann zunächst eine PDF-Version beziehungsweise ein Scan der Übersetzung bereitgestellt werden.

Dies kann insbesondere für digitale Bewerbungen und eine Vorabprüfung praktisch sein.

Ob eine PDF-Version auch für ein offizielles Anerkennungs- oder Behördenverfahren ausreicht, entscheidet die jeweilige empfangende Stelle.

Physische Ausfertigung per DHL

Die physische Ausfertigung kann auf Wunsch zusätzlich per DHL versendet werden.

Bei dringenden Fällen kann abhängig vom geeigneten DHL-Service auch eine Express-Zustellung infrage kommen.

Die tatsächliche Zustellzeit richtet sich nach Versandservice und Zieladresse.

Wann sollte ich mit der Ausbildungssuche beginnen?

Idealerweise beginnen Sie frühzeitig.

Viele Ausbildungsstellen werden lange vor dem tatsächlichen Ausbildungsbeginn ausgeschrieben. Besonders größere Unternehmen können bereits etwa ein bis eineinhalb Jahre vor Ausbildungsstart mit der Auswahl beginnen.

Für internationale Bewerber ist ein früher Start besonders sinnvoll, weil zusätzlich Zeit benötigt werden kann für:

  • Deutschlernen,
  • Übersetzungen,
  • Schulabschlussanerkennung,
  • Bewerbungen und Vorstellungsgespräche sowie
  • gegebenenfalls das Visum- oder Aufenthaltsverfahren.

Häufige Fehler bei der Ausbildungsbewerbung aus dem Ausland

  • Zu spät mit der Suche nach einem Ausbildungsplatz beginnen.
  • Duale und schulische Ausbildung nicht unterscheiden.
  • Schulabschluss anerkennen lassen, obwohl der Betrieb dies gar nicht verlangt.
  • Bei einer schulischen Ausbildung die notwendige Anerkennung zu spät beginnen.
  • Sprachanforderungen unterschätzen.
  • Nur ein allgemeines Anschreiben an viele Unternehmen senden.
  • Ausländische Zeugnisse ohne verständliche Übersetzung einreichen, obwohl eine Übersetzung verlangt wird.
  • Übersetzung und Anerkennung des Schulabschlusses miteinander verwechseln.
  • Den ausländischen Abschluss eigenständig als „deutsches Abitur“ oder „Realschulabschluss“ bezeichnen.
  • Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen erst nach einer Zusage prüfen.

Schritt für Schritt zur Ausbildung in Deutschland

  1. Beruf auswählen: Prüfen, welcher Ausbildungsberuf zu Interessen und Fähigkeiten passt.
  2. Ausbildungsart prüfen: Duale oder schulische Ausbildung?
  3. Schulabschluss prüfen: Welchen Abschluss verlangt Betrieb oder Schule?
  4. Anerkennung klären: Bei schulischer Ausbildung beziehungsweise wenn ausdrücklich verlangt, ausländischen Abschluss anerkennen lassen.
  5. Deutschkenntnisse verbessern: Berufsschule, Betrieb und Prüfungen finden überwiegend auf Deutsch statt.
  6. Ausbildungsplätze suchen: Frühzeitig bei Unternehmen oder Schulen recherchieren.
  7. Bewerbungsunterlagen erstellen: Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und weitere Nachweise vorbereiten.
  8. Übersetzungen prüfen: Nur die tatsächlich benötigten Dokumente in der verlangten Form übersetzen lassen.
  9. Bewerbungen absenden: Anforderungen und Bewerbungswege der jeweiligen Stelle beachten.
  10. Aufenthaltsrecht prüfen: Falls erforderlich Visum beziehungsweise Aufenthaltstitel rechtzeitig vorbereiten.

Checkliste für internationale Ausbildungsbewerber

  • Welchen Ausbildungsberuf möchte ich machen?
  • Ist die Ausbildung dual oder schulisch?
  • Welchen Schulabschluss verlangt die Stelle?
  • Muss mein ausländischer Schulabschluss anerkannt werden?
  • Welche Deutschkenntnisse werden verlangt?
  • Benötige ich ein Sprachzertifikat?
  • Wann beginnt die Ausbildung?
  • Wann endet die Bewerbungsfrist?
  • Habe ich ein individuelles Anschreiben?
  • Ist mein Lebenslauf vollständig?
  • Sind meine Schulzeugnisse vollständig?
  • Benötige ich eine deutsche Übersetzung?
  • Wird eine beglaubigte Übersetzung verlangt?
  • Benötige ich eine Schulabschlussanerkennung?
  • Benötige ich ein Visum oder einen Aufenthaltstitel?

Fazit: Ausbildung früh planen und Anforderungen genau unterscheiden

Eine Ausbildung in Deutschland ist auch mit einem ausländischen Schulabschluss möglich. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, hängt jedoch stark von der Ausbildungsart und vom gewünschten Beruf ab.

Für eine duale Ausbildung schreibt das deutsche Recht grundsätzlich keinen bestimmten Schulabschluss vor. Der Ausbildungsbetrieb entscheidet über seine Auswahlkriterien. Bei einer schulischen Ausbildung muss ein ausländischer Schulabschluss dagegen in der Regel offiziell anerkannt werden.

Zusätzlich spielen Deutschkenntnisse eine zentrale Rolle. Für bestimmte aufenthaltsrechtliche Verfahren zur Berufsausbildung werden normalerweise mindestens Deutschkenntnisse auf B1-Niveau verlangt; der konkrete Ausbildungsberuf kann praktisch oder rechtlich höhere Anforderungen stellen.

Wer sich aus dem Ausland bewirbt, sollte deshalb möglichst früh mit Berufswahl, Sprachvorbereitung, Stellensuche, Zeugnisprüfung und gegebenenfalls dem Visumverfahren beginnen.

Sie benötigen eine professionelle oder beglaubigte Übersetzung Ihrer Schul- oder Ausbildungszeugnisse für eine Ausbildung in Deutschland? Übermitteln Sie StartDE die vollständigen Dokumente zusammen mit Ausgangssprache, Zielsprache und Verwendungszweck über unsere Seite professionelle und beglaubigte Übersetzungen bei StartDE.

Häufige Fragen zur Ausbildung in Deutschland für Ausländer

Kann man als Ausländer eine Ausbildung in Deutschland machen?

Ja. Internationale Bewerber können grundsätzlich eine betriebliche oder schulische Ausbildung absolvieren, sofern sie die jeweiligen schulischen, sprachlichen und – falls erforderlich – aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Nach deutschem Recht ist für eine duale Ausbildung grundsätzlich kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Der Ausbildungsbetrieb legt fest, welche schulische Qualifikation er erwartet. Make it in Germany

Für eine duale Ausbildung nicht automatisch. Bei einer schulischen Ausbildung muss der ausländische allgemeinbildende Abschluss dagegen grundsätzlich anerkannt werden. Make it in Germany

Für ein Ausbildungsvisum werden normalerweise Deutschkenntnisse auf B1-Niveau verlangt, sofern die Sprachkenntnisse nicht bereits entsprechend geprüft wurden. Einzelne Ausbildungsberufe oder Schulen können höhere Anforderungen stellen.

Möglichst früh. Das Bundesportal „Make it in Germany“ nennt für viele Ausbildungsstellen einen Bewerbungsbeginn etwa 12 bis 18 Monate vor Ausbildungsstart. Make it in Germany

Typischerweise Anschreiben, Lebenslauf und Schulzeugnisse. Je nach Ausbildungsbetrieb können Sprachzertifikate, Praktikumsnachweise und weitere Unterlagen hinzukommen. Bundesagentur für Arbeit

Das hängt vom Empfänger ab. Ein Ausbildungsbetrieb kann andere Anforderungen stellen als eine Zeugnisanerkennungsstelle. Bei einem offiziellen Anerkennungsverfahren sollte vorab geprüft werden, welche Form der Übersetzung verlangt wird.

EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige benötigen grundsätzlich keinen entsprechenden Aufenthaltstitel für eine Ausbildung in Deutschland. Make it in Germany

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