Ausländischen Schulabschluss für Ausbildung anerkennen lassen: Hauptschule, Realschule & Abitur

Wer seinen Schulabschluss im Ausland erworben hat und in Deutschland eine Ausbildung beginnen möchte, muss zunächst klären, ob der Abschluss überhaupt formal anerkannt werden muss. Entscheidend ist vor allem, ob es sich um eine duale beziehungsweise betriebliche Ausbildung oder eine schulische Ausbildung handelt.

Schnellantwort: Für eine duale Berufsausbildung ist nach deutschem Recht grundsätzlich kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Der Ausbildungsbetrieb entscheidet, welchen Abschluss er erwartet. Verlangt der Betrieb ausdrücklich einen Hauptschulabschluss, Mittleren Bildungsabschluss oder eine andere deutsche Schulqualifikation, kann eine formale Anerkennung des ausländischen Zeugnisses notwendig sein. Bei schulischen Ausbildungen bestehen dagegen konkrete schulrechtliche Zugangsvoraussetzungen; hier wird die Anerkennung eines ausländischen Schulabschlusses häufig benötigt.

Muss ein ausländischer Schulabschluss für eine Ausbildung anerkannt werden?

Nicht in jedem Fall.

Ob eine formale Anerkennung notwendig ist, hängt insbesondere davon ab:

  • welche Art von Ausbildung Sie beginnen möchten,
  • welchen Schulabschluss der Ausbildungsbetrieb oder die Schule verlangt,
  • in welchem Bundesland die Ausbildung stattfindet und
  • für welchen konkreten Zweck die Gleichstellung benötigt wird.

Deshalb sollte nicht automatisch ein Anerkennungsantrag gestellt werden, bevor die Anforderungen des Ausbildungsbetriebs beziehungsweise der Berufsfachschule geprüft wurden.

Duale Ausbildung: Brauche ich einen anerkannten Schulabschluss?

Für eine duale Berufsausbildung gibt es nach deutschem Recht grundsätzlich keinen allgemein vorgeschriebenen Schulabschluss.

Das bedeutet beispielsweise, dass nicht für jeden anerkannten Ausbildungsberuf zwingend ein deutscher Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder ein Abitur gesetzlich verlangt wird.

Stattdessen entscheidet der Ausbildungsbetrieb grundsätzlich selbst, welche schulischen Voraussetzungen Bewerberinnen und Bewerber erfüllen sollen.

Ein Unternehmen kann beispielsweise verlangen:

  • Hauptschulabschluss,
  • Mittleren Bildungsabschluss,
  • Fachhochschulreife,
  • Abitur oder
  • bestimmte Noten in einzelnen Schulfächern.

Wenn der Betrieb ausdrücklich einen bestimmten deutschen Schulabschluss verlangt, kann es sinnvoll oder erforderlich sein, den ausländischen Schulabschluss offiziell gleichstellen zu lassen.

Warum verlangen viele Ausbildungsbetriebe trotzdem einen Schulabschluss?

Auch wenn für die duale Ausbildung rechtlich grundsätzlich kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben ist, können Betriebe ihre Bewerberinnen und Bewerber nach eigenen Kriterien auswählen.

In der Praxis spielen häufig folgende Faktoren eine Rolle:

  • Schulabschluss,
  • Schulnoten,
  • Deutschkenntnisse,
  • Praktika,
  • persönliche Motivation und
  • fachbezogene Kenntnisse.

Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass viele Betriebe mindestens einen Haupt- oder Mittleren Schulabschluss erwarten können.

Welche Voraussetzungen tatsächlich gelten, sollte direkt beim jeweiligen Ausbildungsbetrieb geprüft werden.

Schulische Ausbildung: Ist die Anerkennung des Schulabschlusses notwendig?

Bei einer schulischen Berufsausbildung ist die Situation anders.

Hier gelten schulrechtliche Zugangsvoraussetzungen. Für die Aufnahme muss deshalb häufig ein bestimmter allgemeinbildender Schulabschluss nachgewiesen werden.

Je nach Ausbildung kann beispielsweise verlangt werden:

  • Hauptschulabschluss,
  • Mittlerer Bildungsabschluss beziehungsweise Realschulabschluss,
  • Fachhochschulreife oder
  • eine andere festgelegte Schulqualifikation.

Wer diesen Abschluss im Ausland erworben hat, muss ihn für eine schulische Ausbildung häufig durch die zuständige Zeugnisanerkennungsstelle bewerten beziehungsweise gleichstellen lassen.

Was ist eine Zeugnisanerkennungsstelle?

Zeugnisanerkennungsstellen sind die zuständigen Behörden der Bundesländer für die Bewertung bestimmter ausländischer Schulabschlüsse.

Sie prüfen, ob ein im Ausland erworbener Abschluss einem deutschen Schulabschluss gleichgestellt werden kann.

Dabei kann beispielsweise geprüft werden, ob der ausländische Abschluss einem:

  • Hauptschulabschluss,
  • Mittleren Bildungsabschluss,
  • einer allgemeinen Hochschulreife oder
  • einer fachgebundenen Hochschulreife

entspricht.

Die zuständige Stelle hängt grundsätzlich vom Bundesland beziehungsweise vom konkreten Anerkennungszweck ab.

Wie finde ich die zuständige Zeugnisanerkennungsstelle?

Die zuständigen Anerkennungs- und Beratungsstellen können über die Datenbank anabin recherchiert werden.

Dort können Sie nach:

  • Bundesland,
  • Anerkennungsziel und
  • zuständiger Behörde

suchen.

Für Anerkennungsbehörden gilt häufig das sogenannte Wohnortprinzip. Je nach Verfahren kann jedoch auch der Ort der geplanten Ausbildung beziehungsweise eine konkrete Ausbildungszusage relevant sein.

Was bedeutet Gleichstellung eines Schulabschlusses?

Bei der Gleichstellung prüft die zuständige Behörde, welchem deutschen Schulabschluss der ausländische Bildungsnachweis entspricht.

Das Ergebnis kann beispielsweise lauten:

  • gleichwertig mit einem Hauptschulabschluss,
  • gleichwertig mit einem Mittleren Bildungsabschluss,
  • gleichwertig mit einer bestimmten Hochschulreife oder
  • keine entsprechende Gleichstellung.

Eine Gleichstellung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Sie damit in jede gewünschte Ausbildung aufgenommen werden.

Der Ausbildungsbetrieb beziehungsweise die Schule kann zusätzlich weitere Voraussetzungen verlangen.

Ausländischen Abschluss als Hauptschulabschluss anerkennen lassen

Ein ausländischer Schulabschluss kann unter bestimmten Voraussetzungen einem deutschen Hauptschulabschluss gleichgestellt werden.

Die Kultusministerkonferenz nennt für den Hauptschulabschluss als allgemeinen Vergleichsmaßstab unter anderem den Besuch von mindestens neun aufsteigenden Schuljahren.

Zusätzlich müssen ausreichende schulische Leistungen beziehungsweise Unterricht unter anderem in wichtigen allgemeinbildenden Fächern nachweisbar sein.

Dazu gehören nach den KMK-Grundsätzen insbesondere:

  • Muttersprache,
  • eine Fremdsprache,
  • Mathematik,
  • ein naturwissenschaftliches Fach und
  • ein sozialkundliches Fach.

Weitere Pflicht- beziehungsweise Wahlpflichtfächer werden ebenfalls berücksichtigt.

Ob der konkrete ausländische Abschluss tatsächlich gleichgestellt wird, entscheidet ausschließlich die zuständige Zeugnisanerkennungsstelle.

Ausländischen Abschluss als Realschulabschluss anerkennen lassen

Der heute häufig verwendete offizielle Begriff für den Realschulabschluss ist Mittlerer Bildungsabschluss.

Für dessen Gleichstellung nennt die Kultusministerkonferenz als allgemeinen Vergleichsmaßstab unter anderem mindestens zehn aufsteigende Schuljahre und ausreichenden Unterricht in bestimmten allgemeinbildenden Fächern.

Dazu gehören insbesondere:

  • Muttersprache,
  • eine Fremdsprache,
  • Mathematik,
  • eine Naturwissenschaft und
  • ein sozialkundliches Fach.

Auch hier entscheidet die zuständige Landesstelle im Einzelfall über die Gleichstellung.

Ausländisches Abitur anerkennen lassen

Beim Begriff „Abitur anerkennen“ muss besonders genau auf den Verwendungszweck geachtet werden.

Abitur beziehungsweise Hochschulreife für berufliche Zwecke

Geht es beispielsweise darum, die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife für berufliche Zwecke nachzuweisen, können die Zeugnisanerkennungsstellen der Länder zuständig sein.

Das kann beispielsweise für bestimmte Ausbildungswege relevant sein.

Hochschulreife für ein Studium

Wer dagegen mit einem ausländischen Schulabschluss an einer deutschen Hochschule studieren möchte, befindet sich in einem anderen Verfahren.

Über die Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium entscheiden grundsätzlich die Hochschulen beziehungsweise die in das Bewerbungsverfahren eingebundenen Stellen.

Eine Anerkennung für berufliche Zwecke darf deshalb nicht mit einer Hochschulzulassung verwechselt werden.

Ist Zeugnisanerkennung dasselbe wie Hochschulzugang?

Nein.

Die Zeugnisanerkennungsstelle kann einen ausländischen Schulabschluss beispielsweise einem deutschen Mittleren Bildungsabschluss oder einer Hochschulreife für berufliche Zwecke gleichstellen.

Für die Frage, ob ein ausländischer Abschluss zum Studium an einer deutschen Hochschule berechtigt, gelten dagegen die Regeln des Hochschulzugangs.

Hier können beispielsweise relevant sein:

  • Art des ausländischen Schulabschlusses,
  • Herkunftsland,
  • Hochschulaufnahmeprüfung,
  • bereits absolvierte Studienzeiten,
  • Studienkolleg oder Feststellungsprüfung und
  • weitere Anforderungen der Hochschule.

Welche Unterlagen braucht die Zeugnisanerkennungsstelle?

Die Anforderungen unterscheiden sich zwischen den Bundesländern und zuständigen Behörden.

Je nach Verfahren können beispielsweise benötigt werden:

  • Schulabschlusszeugnis,
  • Fächer- und Notenübersicht,
  • Zeugnisse vorheriger Schuljahre,
  • Identitätsnachweis,
  • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
  • gegebenenfalls Nachweis über einen Ausbildungsplatz,
  • Originale oder bestimmte Kopien,
  • deutsche Übersetzungen und
  • gegebenenfalls weitere länderspezifische Nachweise.

Welche Dokumente konkret benötigt werden, sollte immer direkt bei der zuständigen Zeugnisanerkennungsstelle geprüft werden.

Muss mein ausländisches Schulzeugnis ins Deutsche übersetzt werden?

Das hängt von der zuständigen Zeugnisanerkennungsstelle ab.

Da die Verfahren von den Bundesländern organisiert werden, gibt es keine einzige bundesweit identische Dokumentenregel für sämtliche Anerkennungsverfahren.

Je nach Behörde können fremdsprachige Bildungsnachweise beispielsweise zusammen mit einer deutschen Übersetzung verlangt werden.

Vor der Beauftragung sollte deshalb geprüft werden:

  • ob eine Übersetzung erforderlich ist,
  • welche Sprache akzeptiert wird,
  • wer die Übersetzung anfertigen darf,
  • ob eine bestätigte beziehungsweise beglaubigte Übersetzung verlangt wird und
  • ob Originale, einfache Kopien oder beglaubigte Kopien vorzulegen sind.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung eines Schulzeugnisses?

Als beglaubigte Übersetzung wird im allgemeinen Sprachgebrauch eine Übersetzung bezeichnet, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einer entsprechend ermächtigten, vereidigten oder beeidigten übersetzenden Person bestätigt wird.

Sie darf nicht mit einer amtlich beglaubigten Kopie verwechselt werden.

Beglaubigte beziehungsweise bestätigte Übersetzung

Der fremdsprachige Inhalt des Zeugnisses wird in die Zielsprache übertragen und die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung entsprechend bestätigt.

Amtlich beglaubigte Kopie

Hier wird bestätigt, dass eine Kopie mit dem vorgelegten Dokument übereinstimmt.

Der Inhalt wird dabei nicht übersetzt.

Eine Behörde kann je nach Verfahren sowohl eine bestimmte Kopie als auch eine Übersetzung verlangen.

Welche Teile des Schulzeugnisses sollten übersetzt werden?

Wenn eine vollständige Zeugnisübersetzung verlangt wird, sollten sämtliche relevanten Inhalte des Dokuments berücksichtigt werden.

Dazu können gehören:

  • Name der Schule,
  • Name der Schülerin beziehungsweise des Schülers,
  • Art des Abschlusses,
  • Schuljahre,
  • Fächer,
  • Noten,
  • Notensystem,
  • Abschlussdatum,
  • Stempeltexte,
  • Unterschriftenvermerke,
  • Anmerkungen und
  • relevante Rückseiten.

Für die Übersetzungsanfrage sollten deshalb vollständige und gut lesbare Scans bereitgestellt werden.

Werden ausländische Noten bei der Übersetzung umgerechnet?

Nein. Übersetzung und schulische Bewertung sind unterschiedliche Vorgänge.

Eine Übersetzung gibt die im Originalzeugnis enthaltenen Noten und das dort dokumentierte Bewertungssystem wieder.

Sie entscheidet jedoch nicht eigenständig, welcher deutschen Schulnote eine ausländische Note entspricht.

Die fachliche Bewertung erfolgt durch die zuständige Zeugnisanerkennungsstelle beziehungsweise andere zuständige Institution.

Kann der Übersetzer entscheiden, ob mein Abschluss Hauptschule oder Realschule entspricht?

Nein.

Die Aufgabe der Übersetzung besteht darin, den Inhalt des ausländischen Bildungsdokuments korrekt und vollständig wiederzugeben.

Die Entscheidung, ob der Abschluss beispielsweise einem:

  • Hauptschulabschluss,
  • Mittleren Bildungsabschluss oder
  • einer Hochschulreife

gleichgestellt wird, trifft die zuständige Behörde.

Was passiert, wenn mein Schulabschluss nicht gleichgestellt wird?

Eine fehlende Gleichstellung bedeutet nicht automatisch, dass jede Berufsausbildung in Deutschland ausgeschlossen ist.

Gerade bei einer dualen Berufsausbildung gibt es rechtlich grundsätzlich keinen allgemein vorgeschriebenen Schulabschluss.

Ein Ausbildungsbetrieb kann daher auch Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigen, deren ausländischer Schulabschluss nicht formal einem bestimmten deutschen Abschluss gleichgestellt wurde.

Ob eine konkrete Bewerbung erfolgreich ist, entscheidet der Ausbildungsbetrieb.

Bei schulischen Ausbildungen können dagegen formale schulische Voraussetzungen bestehen, sodass andere Bildungswege oder das Nachholen eines deutschen Schulabschlusses erforderlich werden können.

Kann ich eine duale Ausbildung ohne anerkannten Schulabschluss beginnen?

Grundsätzlich kann das möglich sein.

Da für duale Ausbildungsberufe rechtlich kein bestimmter allgemeinbildender Schulabschluss vorgeschrieben ist, kann der Ausbildungsbetrieb entscheiden, wen er einstellt.

Praktisch kann ein Betrieb trotzdem bestimmte Anforderungen stellen.

Deshalb sollte direkt mit dem gewünschten Unternehmen geklärt werden:

  • welcher Schulabschluss erwartet wird,
  • ob eine formale deutsche Gleichstellung notwendig ist und
  • ob eine Übersetzung des ausländischen Schulzeugnisses genügt.

Kann ich eine schulische Ausbildung ohne Anerkennung beginnen?

Das hängt von der jeweiligen Ausbildung und Schule ab.

Bei schulischen Ausbildungen gelten rechtliche beziehungsweise schulische Zugangsvoraussetzungen.

Wenn beispielsweise ein Mittlerer Bildungsabschluss verlangt wird, muss eine Person mit ausländischem Schulabschluss gegebenenfalls nachweisen, dass ihr Abschluss diesem deutschen Niveau entspricht.

Deshalb sollte bei einer schulischen Ausbildung die zuständige Schule möglichst früh gefragt werden, welche Anerkennungsbescheinigung erforderlich ist.

Ausländischer Schulabschluss und Ausbildung in Pflege oder Gesundheitsberufen

Bei schulisch oder besonders gesetzlich geregelten Ausbildungen können spezifische Zugangsvoraussetzungen gelten.

Neben dem Schulabschluss können beispielsweise relevant sein:

  • Deutschkenntnisse,
  • gesundheitliche Eignung,
  • weitere persönliche Voraussetzungen oder
  • zusätzliche Dokumente.

Die Anforderungen sollten deshalb immer für den konkreten Ausbildungsberuf geprüft werden.

Eine allgemeine Anerkennung des Schulabschlusses allein garantiert nicht die Aufnahme in eine bestimmte Ausbildung.

Ausländischer Schulabschluss für ein duales Studium

Ein duales Studium darf nicht mit einer dualen Berufsausbildung verwechselt werden.

Da das duale Studium ein Hochschulstudium beinhaltet, wird dafür grundsätzlich eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung benötigt.

Bei einem ausländischen Schulabschluss muss deshalb geprüft werden, ob er einen direkten Hochschulzugang ermöglicht oder ob beispielsweise zusätzliche Bildungsnachweise beziehungsweise ein Studienkolleg erforderlich sind.

Kann anabin meinen Schulabschluss anerkennen?

Nein.

anabin ist eine Informationsdatenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.

Dort können unter anderem Informationen zu ausländischen Bildungsabschlüssen und die zuständigen Anerkennungsstellen recherchiert werden.

Die eigentliche Gleichstellung eines ausländischen Schulabschlusses wird jedoch von der zuständigen Zeugnisanerkennungsstelle des Bundeslandes vorgenommen.

Wie finde ich in anabin die zuständige Stelle?

In anabin gibt es den Bereich „Anerkennungs- und Beratungsstellen in Deutschland“.

Dort kann nach dem jeweiligen Anerkennungsziel und Bundesland gesucht werden.

Für einen ausländischen Schulabschluss, der beispielsweise für eine Berufsausbildung benötigt wird, sollte nach der zuständigen Stelle für die schulische Gleichstellung beziehungsweise Hochschulreife für berufliche Zwecke gesucht werden.

Brauche ich eine ZAB-Zeugnisbewertung für mein Schulzeugnis?

Eine ZAB-Zeugnisbewertung ist das Verfahren für ausländische Hochschulabschlüsse und nicht das reguläre Verfahren zur Gleichstellung eines ausländischen Schulabschlusses mit Hauptschulabschluss oder Mittlerem Bildungsabschluss.

Für Schulabschlüsse sind grundsätzlich die Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer zuständig.

Deshalb sollten Schulabschlussanerkennung und ZAB-Zeugnisbewertung klar voneinander getrennt werden.

Schulabschluss und Berufsabschluss – was ist der Unterschied?

Auch diese beiden Anerkennungsverfahren dürfen nicht miteinander verwechselt werden.

Schulabschluss

Ein Schulabschluss stammt aus einer allgemeinbildenden Schule und kann beispielsweise einem Hauptschulabschluss, Mittleren Bildungsabschluss oder einer Hochschulreife entsprechen.

Berufsabschluss

Eine Berufsqualifikation wurde dagegen durch eine berufliche Ausbildung beziehungsweise Berufsausbildung erworben.

Für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen gelten andere Verfahren und andere zuständige Stellen.

Wer sowohl ein ausländisches Schulzeugnis als auch einen ausländischen Berufsabschluss besitzt, kann deshalb je nach Ziel zwei unterschiedliche Fragestellungen haben.

Ausländisches Schulzeugnis für die Ausbildungsbewerbung übersetzen lassen

Auch wenn keine formale Anerkennung erforderlich ist, kann eine deutsche Übersetzung bei der Bewerbung bei einem Ausbildungsbetrieb hilfreich sein.

Sie ermöglicht dem Unternehmen, beispielsweise folgende Angaben leichter zu verstehen:

  • Art des Schulabschlusses,
  • Schulfächer,
  • Noten,
  • Schulbesuchsdauer und
  • weitere Bildungsinformationen.

Ob für eine einfache Bewerbung eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist, entscheidet der jeweilige Ausbildungsbetrieb.

Eine beglaubigte Übersetzung sollte deshalb nicht automatisch bestellt werden, wenn eine normale Übersetzung für die Bewerbung ausreicht.

Schulzeugnisse auf Arabisch, Persisch oder Kyrillisch übersetzen lassen

Bei Bildungsdokumenten in nichtlateinischen Schriftsystemen ist zusätzlich eine einheitliche Schreibweise von Namen wichtig.

Das betrifft beispielsweise Zeugnisse in:

  • arabischer Schrift,
  • persischer Schrift,
  • kyrillischer Schrift,
  • griechischer Schrift,
  • chinesischer Schrift oder
  • anderen Schriftsystemen.

Wenn der Name bereits im Reisepass oder Aufenthaltstitel in lateinischer Schrift geschrieben ist, sollte diese Schreibweise bei der Übersetzungsanfrage möglichst angegeben werden.

Welche Schulzeugnisse kann StartDE übersetzen?

StartDE kann professionelle und – wenn die zuständige Stelle dies verlangt – beglaubigte Übersetzungen verschiedener Bildungsdokumente organisieren.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Schulabschlusszeugnisse,
  • Sekundarschulzeugnisse,
  • Abitur- beziehungsweise Hochschulreifezeugnisse,
  • Fächer- und Notenübersichten,
  • Jahreszeugnisse,
  • Bescheinigungen über Schulzeiten und
  • weitere schulische Bildungsnachweise.

Ihre Anfrage können Sie direkt über unsere Seite Dolmetschen & Übersetzungen bei StartDE stellen.

Express-Übersetzung von Schulzeugnissen für eine Ausbildung

Wenn eine Bewerbungs- oder Anmeldefrist näher rückt, kann eine schnelle Übersetzung erforderlich werden.

StartDE kann abhängig vom konkreten Auftrag eine Express-Bearbeitung prüfen.

Je nach Dokument, Sprachkombination, Umfang und Verfügbarkeit kann eine beglaubigte Übersetzung noch am selben Tag fertiggestellt werden.

Für eine schnelle Prüfung sollten möglichst direkt übermittelt werden:

  • vollständige Scans aller Zeugnisse,
  • alle relevanten Vorder- und Rückseiten,
  • Ausgangssprache,
  • gewünschte Zielsprache,
  • Verwendungszweck „Ausbildung / Zeugnisanerkennung“,
  • gegebenenfalls Anforderungen der Zeugnisanerkennungsstelle oder Schule und
  • gewünschter Fertigstellungstermin.

Übersetzung als PDF erhalten

Nach Fertigstellung kann zunächst eine PDF-Version beziehungsweise ein Scan der fertigen Übersetzung bereitgestellt werden.

Dies kann für Online-Bewerbungen oder eine digitale Vorabprüfung praktisch sein.

Ob eine PDF-Datei für das offizielle Anerkennungsverfahren genügt, entscheidet jedoch die zuständige Behörde beziehungsweise Schule.

Physische Ausfertigung per DHL

Die physische Ausfertigung kann auf Wunsch zusätzlich per DHL versendet werden.

Bei dringenden Fällen kann abhängig vom geeigneten DHL-Service auch eine Express-Zustellung infrage kommen.

Die tatsächliche Zustellzeit richtet sich nach Versandservice und Zieladresse.

Schritt für Schritt: Ausländischen Schulabschluss für eine Ausbildung anerkennen

  1. Ausbildungsart klären: duale oder schulische Ausbildung?
  2. Konkrete Voraussetzungen prüfen: Welchen Schulabschluss verlangt Betrieb oder Schule?
  3. Prüfen, ob eine formale Anerkennung nötig ist: Bei einer dualen Ausbildung nicht automatisch.
  4. Zuständige Zeugnisanerkennungsstelle finden: über anabin und das zuständige Bundesland.
  5. Dokumentenliste prüfen: Erst klären, welche Zeugnisse, Kopien und Übersetzungen verlangt werden.
  6. Benötigte Dokumente übersetzen lassen: entsprechend den Vorgaben der zuständigen Stelle.
  7. Anerkennungsantrag einreichen: mit den konkret geforderten Unterlagen.
  8. Bescheinigung für die Ausbildungsbewerbung verwenden: sofern eine formale Gleichstellung benötigt wird.

Checkliste vor der Anerkennung

  • Möchte ich eine duale oder schulische Ausbildung beginnen?
  • Welchen Schulabschluss verlangt mein Ausbildungsbetrieb beziehungsweise meine Schule?
  • Ist eine formale Anerkennung überhaupt erforderlich?
  • Welches Bundesland ist zuständig?
  • Welche Zeugnisanerkennungsstelle bearbeitet meinen Antrag?
  • Welche Schulzeugnisse müssen eingereicht werden?
  • Werden vorherige Jahreszeugnisse benötigt?
  • Müssen Dokumente übersetzt werden?
  • Welche Anforderungen gelten für die Übersetzung?
  • Werden Originale oder beglaubigte Kopien verlangt?
  • Gibt es eine Frist?
  • Brauche ich die Anerkennung tatsächlich für die Ausbildungsbewerbung?

Fazit: Für eine duale Ausbildung ist Anerkennung nicht automatisch nötig

Ein ausländischer Schulabschluss muss nicht für jede Ausbildung in Deutschland automatisch anerkannt werden.

Für eine duale Berufsausbildung gibt es rechtlich grundsätzlich keinen bestimmten vorgeschriebenen Schulabschluss. Der Ausbildungsbetrieb entscheidet, welche schulische Qualifikation er erwartet. Eine formale Anerkennung kann deshalb insbesondere dann relevant werden, wenn ausdrücklich ein bestimmter deutscher Abschluss verlangt wird.

Bei schulischen Ausbildungen gelten dagegen konkrete schulische Zugangsvoraussetzungen. Hier kann eine offizielle Gleichstellung des ausländischen Schulabschlusses notwendig sein.

Für die Gleichstellung mit Hauptschulabschluss, Mittlerem Bildungsabschluss oder Hochschulreife für berufliche Zwecke sind die Zeugnisanerkennungsstellen der Länder zuständig. Welche Dokumente und Übersetzungen verlangt werden, sollte vor der Beauftragung direkt bei der zuständigen Stelle geprüft werden.

Sie benötigen eine professionelle oder beglaubigte Übersetzung Ihres ausländischen Schulzeugnisses? Übermitteln Sie StartDE die vollständigen Dokumente zusammen mit Ausgangssprache, Zielsprache und Verwendungszweck über unsere Seite professionelle und beglaubigte Übersetzungen bei StartDE.

Offizielle Informationen

Häufige Fragen zur Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse für eine Ausbildung

Muss ich meinen ausländischen Schulabschluss für jede Ausbildung anerkennen lassen?

Nein. Für eine duale Ausbildung ist gesetzlich grundsätzlich kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Bei schulischen Ausbildungen gelten dagegen formale schulische Zugangsvoraussetzungen. Make It In Germany

Nicht aufgrund einer allgemeinen gesetzlichen Regel. Der Ausbildungsbetrieb entscheidet selbst, welchen Schulabschluss er verlangt. In der Praxis können Betriebe etwa Haupt- oder Mittleren Bildungsabschluss voraussetzen. Arbeitsagentur

Für die Gleichstellung mit deutschen Schulabschlüssen sind die Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer zuständig. Die passende Stelle lässt sich über anabin finden. Anerkennungsportal

Das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die KMK nennt unter anderem mindestens neun aufsteigende Schuljahre und entsprechende allgemeinbildende Fächer als Vergleichsmaßstab. Die Entscheidung trifft die zuständige Landesstelle. Kultusministerkonferenz

Eine Gleichstellung mit dem Mittleren Bildungsabschluss ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Als allgemeinen Vergleichsmaßstab nennt die KMK unter anderem mindestens zehn aufsteigende Schuljahre. Kultusministerkonferenz

Nein. Über eine Hochschulreife für berufliche Zwecke können Zeugnisanerkennungsstellen entscheiden. Für die Aufnahme eines Studiums gelten dagegen die Hochschulzugangsverfahren der Hochschulen. Kultusministerkonferenz

Das hängt von der zuständigen Landesstelle und dem konkreten Verfahren ab. Vor der Übersetzung sollte deshalb geprüft werden, welche Sprachfassung und welche Form der Übersetzung verlangt werden.

Das kann möglich sein, weil bei einer dualen Ausbildung rechtlich grundsätzlich kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben ist. Der Ausbildungsbetrieb entscheidet jedoch über seine eigenen Bewerbungsvoraussetzungen. Arbeitsagentur

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