Wer bereits im Ausland studiert hat und sein Studium in Deutschland fortsetzen, die Hochschule wechseln oder einzelne Module übernehmen möchte, kann bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen. Dabei werden nicht einfach nur Noten oder ECTS-Punkte verglichen. Entscheidend ist insbesondere, welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Lernergebnisse bereits erworben wurden.
Schnellantwort: Über die Anerkennung ausländischer Studienleistungen entscheidet grundsätzlich die Hochschule, an der das Studium fortgesetzt werden soll. Bei Studiengängen mit Staatsprüfung können staatliche Prüfungsämter zuständig sein. Für die Prüfung werden häufig Transcript of Records beziehungsweise Fächer- und Notenübersichten, Credits oder ECTS, Modulbeschreibungen und weitere Leistungsnachweise benötigt. Eine Übersetzung kann erforderlich sein, wenn die Dokumente nicht in einer akzeptierten Sprache vorliegen.
Was bedeutet Anerkennung ausländischer Studienleistungen?
Wer bereits an einer Hochschule im Ausland studiert hat, muss an einer deutschen Hochschule nicht zwangsläufig alle Studienleistungen noch einmal absolvieren.
Bereits erfolgreich erbrachte Leistungen können auf Antrag anerkannt werden.
Das kann beispielsweise betreffen:
- einzelne Module,
- Prüfungen,
- Seminare,
- Laborveranstaltungen,
- Praktika,
- Projekte,
- Abschlussarbeiten oder
- größere Studienabschnitte.
Bei einer positiven Anerkennungsentscheidung behandelt die neue Hochschule die entsprechende hochschulisch erworbene Leistung grundsätzlich so, als wäre sie im eigenen Studiengang erbracht worden.
Anerkennung oder Anrechnung – was ist richtig?
Im Alltag werden die Begriffe „Anerkennung“ und „Anrechnung“ häufig synonym verwendet. Im Hochschulbereich wird jedoch fachlich zwischen ihnen unterschieden.
Anerkennung
Von Anerkennung wird insbesondere gesprochen, wenn Kompetenzen und Studienleistungen betrachtet werden, die bereits an einer Hochschule im In- oder Ausland erworben wurden.
Das betrifft beispielsweise ein Modul, das an einer ausländischen Universität erfolgreich abgeschlossen wurde.
Anrechnung
Von Anrechnung wird in der Systematik der Hochschulrektorenkonferenz insbesondere gesprochen, wenn Kompetenzen außerhalb einer Hochschule erworben wurden.
Das können beispielsweise Kenntnisse aus:
- einer Berufsausbildung,
- einer beruflichen Fortbildung,
- Berufspraxis oder
- anderen außerhochschulischen Lernkontexten
sein.
In Hochschulgesetzen und im allgemeinen Sprachgebrauch können die Begriffe teilweise anders verwendet werden. Wer an einer Hochschule einen Antrag stellt, sollte deshalb die Bezeichnung verwenden, die dort im jeweiligen Prüfungs- oder Anerkennungsverfahren vorgesehen ist.
Wer entscheidet über die Anerkennung ausländischer Studienleistungen?
Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sind grundsätzlich die Hochschulen zuständig.
Innerhalb einer Hochschule kann die Entscheidung beispielsweise durch:
- Prüfungsausschuss,
- Prüfungsamt,
- Fakultät,
- Fachbereich oder
- eine besondere Anerkennungsstelle
getroffen beziehungsweise vorbereitet werden.
Die konkrete Zuständigkeit ergibt sich aus den Regelungen der jeweiligen Hochschule und des Studiengangs.
Wer entscheidet bei Medizin, Jura oder anderen Staatsexamensstudiengängen?
Bei Studiengängen, die mit einer Staatsprüfung abschließen, können andere Zuständigkeiten gelten.
Die Kultusministerkonferenz nennt beispielsweise:
- Humanmedizin,
- Zahnmedizin,
- Tiermedizin,
- Pharmazie,
- Lebensmittelchemie,
- Lehramtsstudiengänge und
- Rechtswissenschaften.
Hier können die jeweiligen staatlichen beziehungsweise Landesprüfungsämter über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen entscheiden.
Deshalb sollte gerade bei Staatsexamensstudiengängen vor der Übersetzung umfangreicher Studienunterlagen zunächst die zuständige Stelle ermittelt werden.
Welche Voraussetzungen gelten für die Anerkennung?
Im Ausland erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können grundsätzlich für die Fortsetzung eines Studiums und für die Zulassung zu Prüfungen anerkannt werden.
Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die ausländische Hochschule und gegebenenfalls auch der Studiengang entsprechend den Rechtsvorschriften des Herkunftslandes ordnungsgemäß anerkannt beziehungsweise akkreditiert sind.
Außerdem müssen die tatsächlich erbrachten Leistungen nachvollziehbar dokumentiert werden können.
Muss ein ausländisches Modul genau identisch mit dem deutschen Modul sein?
Nicht unbedingt.
Bei der Anerkennung hochschulischer Studienleistungen steht nicht ausschließlich ein schematischer Vergleich von Modultitel, Semesterzahl oder ECTS-Punkten im Mittelpunkt.
Ein entscheidender Aspekt ist, ob hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen und Lernergebnisse ein wesentlicher Unterschied besteht.
Deshalb kann es für die Anerkennungsprüfung besonders wichtig sein, nicht nur das Transcript of Records einzureichen, sondern gegebenenfalls auch Informationen über:
- Lernergebnisse,
- Modulinhalte,
- Lehrveranstaltungsform,
- Prüfungsform,
- Arbeitsaufwand und
- Niveau des Moduls
bereitzustellen.
Was bedeutet „wesentlicher Unterschied“?
Die Anerkennung hochschulischer Leistungen im europäischen Hochschulraum wird insbesondere durch die Grundsätze der Lissabon-Konvention geprägt.
Dabei gilt Anerkennung grundsätzlich als Regelfall, sofern kein wesentlicher Unterschied zwischen den bereits erworbenen und den für das weitere Studium relevanten Qualifikationen beziehungsweise Lernergebnissen besteht.
Die Prüfung soll deshalb nicht ausschließlich danach erfolgen, ob zwei Module exakt dieselbe Bezeichnung oder exakt dieselbe Anzahl von Credits besitzen.
Entscheidend ist vielmehr, ob die vorhandenen Unterschiede so erheblich sind, dass sie der erfolgreichen Fortsetzung des Studiums beziehungsweise dem Erreichen des Studienziels entgegenstehen.
Was ist die Lissabon-Konvention?
Die Lissabon-Konvention ist das Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region.
Sie bildet eine zentrale Grundlage für die akademische Anerkennung im Europäischen Hochschulraum.
Ein wesentliches Prinzip besteht darin, dass eine Qualifikation beziehungsweise Studienleistung grundsätzlich anerkannt werden soll, wenn keine wesentlichen Unterschiede nachgewiesen werden.
Wie das konkrete Anerkennungsverfahren abläuft, richtet sich zusätzlich nach Hochschulrecht, Prüfungsordnung und Verfahren der jeweiligen Hochschule.
Welche Dokumente brauche ich für die Anerkennung?
Die genaue Dokumentenliste legt die zuständige Hochschule beziehungsweise das Prüfungsamt fest.
Häufig können beispielsweise benötigt werden:
- Transcript of Records,
- Fächer- und Notenübersicht,
- Nachweise über Credits oder ECTS-Punkte,
- Modulbeschreibungen,
- Modulhandbuch,
- Curriculum oder Studienplan,
- Prüfungsbeschreibungen,
- Nachweise über Praktika,
- Studienbescheinigungen,
- Diploma Supplement und
- gegebenenfalls weitere Leistungsnachweise.
Bevor umfangreiche Modulhandbücher oder Studienpläne übersetzt werden, sollte unbedingt geklärt werden, welche Teile tatsächlich benötigt werden.
Warum ist das Transcript of Records so wichtig?
Das Transcript of Records beziehungsweise die Fächer- und Notenübersicht dokumentiert die tatsächlich erbrachten Studienleistungen.
Es enthält typischerweise:
- Modul- oder Kursnamen,
- Prüfungen,
- Noten,
- Credits beziehungsweise ECTS,
- Semesterangaben und
- weitere Informationen zum Studienfortschritt.
Damit bildet es häufig die Grundlage der Anerkennungsprüfung.
Eine Übersetzung des Transcript of Records kann notwendig sein, wenn die zuständige Hochschule die Sprache des Originaldokuments nicht akzeptiert.
Warum können Modulbeschreibungen erforderlich sein?
Der Name eines Moduls allein zeigt häufig nicht ausreichend, was tatsächlich gelernt und geprüft wurde.
Ein Modul mit der Bezeichnung „Mathematik II“ kann beispielsweise an zwei Hochschulen unterschiedliche Inhalte, Lernergebnisse und Prüfungsanforderungen haben.
Eine Modulbeschreibung kann deshalb zusätzliche Informationen enthalten über:
- Lernziele beziehungsweise Lernergebnisse,
- fachliche Inhalte,
- Voraussetzungen,
- Lehr- und Lernformen,
- Prüfungsformen,
- Arbeitsaufwand und
- Credits.
Solche Informationen helfen der Hochschule bei der fachlichen Bewertung.
Muss das gesamte Modulhandbuch übersetzt werden?
Nicht automatisch.
Ein vollständiges Modulhandbuch kann mehrere hundert Seiten umfassen. Für die Anerkennung einzelner Module sind möglicherweise nur die Beschreibungen derjenigen Module relevant, die anerkannt werden sollen.
Deshalb sollte vor der Übersetzung geklärt werden:
- Welche Module sollen anerkannt werden?
- Welche konkreten Modulbeschreibungen benötigt die Hochschule?
- Genügt Englisch?
- Wird eine einfache oder entsprechend bestätigte Übersetzung verlangt?
Dadurch können unnötige Übersetzungen umfangreicher Unterlagen vermieden werden.
Welche Rolle spielen ECTS bei der Anerkennung?
ECTS steht für European Credit Transfer and Accumulation System.
Das System soll Studiengänge im Europäischen Hochschulraum transparenter machen und insbesondere die Übertragung und Anerkennung von Studienleistungen zwischen Hochschulen erleichtern.
ECTS-Punkte beziehen sich auf definierte Lernergebnisse und den damit verbundenen Arbeitsaufwand.
In einem regulären Vollzeitstudienjahr entsprechen 60 ECTS dem typischen Arbeitsumfang eines Studienjahres.
Bedeuten gleiche ECTS automatisch Anerkennung?
Nein.
Die gleiche Anzahl von ECTS-Punkten allein bedeutet nicht automatisch, dass zwei Module fachlich gleich sind.
ECTS erleichtert den Vergleich des Arbeitsaufwands, aber für eine Anerkennungsentscheidung können insbesondere auch relevant sein:
- Lernergebnisse,
- Kompetenzen,
- fachliche Inhalte,
- Niveau,
- Studiengangskontext und
- Qualität des Studienprogramms.
Umgekehrt muss eine unterschiedliche Zahl von Credits nicht automatisch bedeuten, dass eine Anerkennung ausgeschlossen ist.
Was passiert bei ausländischen Credits ohne ECTS?
Nicht jedes Hochschulsystem verwendet ECTS.
Viele Länder nutzen eigene Credit-Systeme oder dokumentieren Studienleistungen auf andere Weise.
Die deutsche Hochschule kann dann anhand der verfügbaren Dokumente prüfen:
- welcher Arbeitsumfang mit dem Modul verbunden war,
- welche Lernergebnisse erreicht wurden,
- welche Inhalte vermittelt wurden und
- welches Niveau die Leistung hatte.
Eine Übersetzung sollte die im Original angegebenen Credits grundsätzlich sachgerecht wiedergeben und nicht eigenständig eine verbindliche Umrechnung in ECTS vornehmen.
Wer rechnet ausländische Credits in ECTS um?
Die fachliche Bewertung beziehungsweise Anerkennung ist Aufgabe der zuständigen Hochschule oder Prüfungsstelle.
Eine Übersetzung allein entscheidet nicht, wie viele deutsche beziehungsweise ECTS-Leistungspunkte eine ausländische Studienleistung wert ist.
Wenn das ausländische Dokument bereits eine offizielle ECTS-Angabe enthält, kann diese in der Übersetzung entsprechend übernommen werden.
Bei anderen Credit-Systemen sollte keine eigene akademische Gleichwertigkeit erfunden werden.
Wie funktioniert die Anerkennung bei einem Hochschulwechsel nach Deutschland?
Wer von einer ausländischen Hochschule an eine deutsche Hochschule wechseln möchte, muss zunächst zwischen zwei Fragen unterscheiden:
- Kann ich grundsätzlich in den gewünschten Studiengang aufgenommen werden?
- Welche bereits absolvierten Studienleistungen werden anerkannt?
Das sind nicht zwingend dieselben Verfahren.
Je nach Hochschule kann zunächst eine Bewerbung beziehungsweise Zulassung erforderlich sein. Die Anerkennung einzelner Module wird anschließend oder parallel durch die dafür zuständige Stelle geprüft.
Kann ich direkt in ein höheres Fachsemester wechseln?
Das kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.
Ob eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt, hängt unter anderem davon ab:
- welche bisherigen Studienleistungen anerkannt werden,
- wie viele relevante Leistungen vorliegen,
- welche Regeln der Studiengang vorsieht und
- ob im gewünschten Fachsemester ein Studienplatz verfügbar ist.
Eine Anerkennung einzelner Module bedeutet deshalb nicht automatisch, dass eine bestimmte Einstufung garantiert wird.
Kann ich Leistungen aus einem anderen Studiengang anerkennen lassen?
Grundsätzlich kann eine Anerkennungsprüfung auch dann relevant sein, wenn der frühere und der neue Studiengang nicht exakt denselben Namen haben.
Entscheidend ist, welche Kompetenzen und Lernergebnisse in den einzelnen Modulen erworben wurden und wie diese zum neuen Studiengang passen.
Beispielsweise können mathematische, wirtschaftswissenschaftliche, sprachliche oder naturwissenschaftliche Grundlagenmodule auch in verwandten Studiengängen relevant sein.
Die Entscheidung trifft die zuständige Hochschule.
Kann ein komplettes Auslandssemester anerkannt werden?
Ja, Studienleistungen aus einem Auslandssemester können grundsätzlich anerkannt werden.
Gerade bei geplanten Mobilitätsphasen ist es sinnvoll, vor dem Auslandssemester mit der Heimathochschule zu klären, welche Veranstaltungen später anerkannt werden können.
Im europäischen Austausch wird hierfür häufig ein Learning Agreement verwendet.
Nach dem Auslandsaufenthalt dokumentiert das Transcript of Records die tatsächlich erbrachten Leistungen.
Was ist ein Learning Agreement?
Ein Learning Agreement hält bei einer geplanten Studienmobilität fest, welche Lehrveranstaltungen im Ausland besucht werden sollen und wie deren spätere Anerkennung vorgesehen ist.
Dadurch können Studierende bereits vor dem Auslandsaufenthalt mehr Klarheit darüber erhalten, welche Leistungen nach ihrer Rückkehr anerkannt werden sollen.
Für einen bereits absolvierten Studienabschnitt ohne vorheriges Learning Agreement ist eine spätere Anerkennung trotzdem grundsätzlich möglich, sie kann jedoch eine detailliertere Einzelfallprüfung erfordern.
Welche Rolle spielt das Diploma Supplement?
Das Diploma Supplement ergänzt den Hochschulabschluss um Informationen über Qualifikationsniveau, Studienprogramm, Studienstruktur und Hochschulsystem.
Bei einer Anerkennungsprüfung kann es zusätzlichen Kontext liefern.
Für die Bewertung einzelner Module wird jedoch häufig zusätzlich ein detailliertes Transcript of Records und gegebenenfalls eine Modulbeschreibung benötigt.
Müssen ausländische Studienunterlagen übersetzt werden?
Nicht automatisch alle.
Welche Dokumente übersetzt werden müssen, bestimmt die Hochschule beziehungsweise zuständige Prüfungsstelle.
Manche Hochschulen akzeptieren Unterlagen auf Englisch. Andere können eine deutsche Übersetzung verlangen.
Vor einer Übersetzung sollte deshalb geklärt werden:
- Welche Dokumente müssen eingereicht werden?
- Welche Sprachen werden akzeptiert?
- Wird eine entsprechend bestätigte beziehungsweise beglaubigte Übersetzung verlangt?
- Muss auch das Originaldokument eingereicht werden?
Welche Studienunterlagen kann StartDE übersetzen?
StartDE kann professionelle und – sofern für das jeweilige Verfahren erforderlich – beglaubigte Übersetzungen verschiedener Studienunterlagen organisieren.
Dazu gehören beispielsweise:
- Transcript of Records,
- Fächer- und Notenübersichten,
- Modulbeschreibungen,
- Modulhandbücher,
- Studienpläne,
- Prüfungsnachweise,
- Diploma Supplements,
- Bachelor- und Masterurkunden,
- Praktikumsnachweise und
- weitere akademische Dokumente.
Ihre Übersetzungsanfrage können Sie direkt über unsere Seite Dolmetschen & Übersetzungen bei StartDE stellen.
Was sollte bei Modulbeschreibungen übersetzt werden?
Wenn eine vollständige Modulbeschreibung benötigt wird, können insbesondere folgende Informationen relevant sein:
- Modulbezeichnung,
- Modulnummer,
- Lernergebnisse,
- Inhalte,
- Lehrveranstaltungsform,
- Semester,
- Voraussetzungen,
- Arbeitsaufwand,
- Credits,
- Prüfungsform und
- Literatur beziehungsweise weitere Angaben, soweit von der Hochschule benötigt.
Da Modulbeschreibungen umfangreich sein können, empfiehlt sich vor der Übersetzung eine Abstimmung mit der zuständigen Hochschule.
Werden ausländische Noten bei der Übersetzung umgerechnet?
Nein. Eine Übersetzung und eine akademische Bewertung sind unterschiedliche Vorgänge.
Die Übersetzung gibt die im Originaldokument angegebenen Noten, Credits und Informationen nachvollziehbar wieder.
Die zuständige Hochschule entscheidet anschließend, wie eine ausländische Note für das konkrete Anerkennungsverfahren bewertet beziehungsweise übernommen wird.
Studienunterlagen in arabischer oder anderer nichtlateinischer Schrift
Bei Dokumenten in nichtlateinischen Schriftsystemen sollte auf eine einheitliche Schreibweise von Namen und Hochschulbezeichnungen geachtet werden.
Das betrifft beispielsweise Dokumente in:
- arabischer Schrift,
- persischer Schrift,
- kyrillischer Schrift,
- griechischer Schrift,
- chinesischer Schrift oder
- anderen Schriftsystemen.
Wenn der Name bereits im Reisepass oder Aufenthaltstitel in lateinischer Schrift geführt wird, sollte diese Schreibweise bei der Übersetzungsanfrage möglichst angegeben werden.
Express-Übersetzung für die Anerkennung von Studienleistungen
Bei Hochschulwechseln oder Bewerbungsfristen kann eine schnelle Übersetzung erforderlich werden.
StartDE kann abhängig vom konkreten Auftrag eine Express-Bearbeitung prüfen.
Je nach Dokument, Sprachkombination, Umfang und Verfügbarkeit kann eine beglaubigte Übersetzung noch am selben Tag fertiggestellt werden.
Bei umfangreichen Modulhandbüchern oder mehreren Semestern hängt die tatsächliche Bearbeitungszeit besonders vom Dokumentenumfang ab.
Für eine schnelle Prüfung sollten möglichst direkt übermittelt werden:
- vollständige Scans der benötigten Unterlagen,
- Ausgangssprache,
- gewünschte Zielsprache,
- Verwendungszweck „Anerkennung von Studienleistungen“,
- gegebenenfalls Vorgaben der Hochschule und
- gewünschter Fertigstellungstermin.
Übersetzung als PDF erhalten
Nach Fertigstellung kann zunächst eine PDF-Version beziehungsweise ein Scan der Übersetzung bereitgestellt werden.
Dies kann bei digitalen Hochschul- und Anerkennungsverfahren praktisch sein.
Ob für den endgültigen Antrag eine digitale Fassung genügt oder zusätzlich eine physische Ausfertigung erforderlich ist, entscheidet die zuständige Hochschule beziehungsweise Prüfungsstelle.
Physische Übersetzung per DHL erhalten
Die physische Ausfertigung kann auf Wunsch zusätzlich per DHL versendet werden.
Bei besonders dringenden Fällen kann abhängig vom geeigneten DHL-Service eine Express-Zustellung infrage kommen.
Die tatsächliche Zustellzeit richtet sich nach Versandservice und Zieladresse.
Schritt für Schritt: Ausländische Studienleistungen anerkennen lassen
- Ziel festlegen: Hochschulwechsel, höheres Fachsemester, Master oder Anerkennung einzelner Module?
- Zuständige Stelle ermitteln: Hochschule, Prüfungsausschuss oder bei bestimmten Staatsexamensstudiengängen staatliches Prüfungsamt.
- Anerkennungsverfahren prüfen: Formulare, Fristen und Prüfungsordnung beachten.
- Dokumentenliste anfordern: Transcript, Modulbeschreibungen und weitere Nachweise zusammenstellen.
- Sprachanforderungen klären: Prüfen, ob Englisch akzeptiert wird oder deutsche Übersetzungen benötigt werden.
- Nur benötigte Dokumente übersetzen lassen: Besonders bei umfangreichen Modulhandbüchern zuerst den Umfang abstimmen.
- Antrag vollständig einreichen: Originaldokumente beziehungsweise Scans und erforderliche Übersetzungen vorlegen.
- Anerkennungsentscheidung abwarten: Die fachliche Entscheidung trifft die zuständige Hochschule beziehungsweise Prüfungsstelle.
Checkliste für die Anerkennung ausländischer Studienleistungen
- Welche Hochschule beziehungsweise Stelle entscheidet?
- Welche Module möchte ich anerkennen lassen?
- Liegt ein vollständiges Transcript of Records vor?
- Sind Credits beziehungsweise ECTS dokumentiert?
- Benötigt die Hochschule Modulbeschreibungen?
- Werden Praktikumsnachweise benötigt?
- Welche Sprache akzeptiert die Hochschule?
- Wird eine beglaubigte beziehungsweise bestätigte Übersetzung verlangt?
- Müssen Originalsprache und Übersetzung gemeinsam eingereicht werden?
- Gibt es eine Antragsfrist?
- Ist bei einem Staatsexamensstudiengang ein Landesprüfungsamt zuständig?
Fazit: Bei der Anerkennung zählen mehr als nur ECTS
Ausländische Studien- und Prüfungsleistungen können in Deutschland grundsätzlich anerkannt werden und dadurch helfen, bereits erfolgreich absolvierte Studienabschnitte nicht unnötig zu wiederholen.
Über die Anerkennung entscheiden grundsätzlich die Hochschulen beziehungsweise bei bestimmten Staatsexamensstudiengängen staatliche Prüfungsämter.
Besonders wichtig ist, dass die Anerkennung nicht ausschließlich anhand der Anzahl der ECTS-Punkte erfolgt. Lernergebnisse, Kompetenzen, fachliche Inhalte und Niveau der bereits erbrachten Leistungen können ebenfalls entscheidend sein.
Für die Prüfung werden häufig Transcript of Records, Credits, Modulbeschreibungen und weitere Leistungsnachweise benötigt. Welche Dokumente übersetzt werden müssen, sollte vor der Beauftragung mit der zuständigen Stelle geklärt werden.
Sie benötigen eine professionelle oder beglaubigte Übersetzung Ihres Transcript of Records, Ihrer Modulbeschreibungen oder anderer Studienunterlagen? Übermitteln Sie StartDE die vollständigen Dokumente zusammen mit Ausgangssprache, Zielsprache und Verwendungszweck über unsere Seite professionelle und beglaubigte Übersetzungen bei StartDE.
Offizielle Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen
Häufige Fragen zur Anerkennung ausländischer Studienleistungen
Können ausländische Studienleistungen in Deutschland anerkannt werden?
Ja. Ausländische Studien- und Prüfungsleistungen können grundsätzlich für die Fortsetzung des Studiums und die Zulassung zu Prüfungen anerkannt werden. Die konkrete Entscheidung trifft die zuständige Hochschule beziehungsweise bei bestimmten Staatsexamensstudiengängen das staatliche Prüfungsamt. Kultusministerkonferenz
Wer entscheidet über die Anerkennung meiner Module?
Grundsätzlich die Hochschule, an der das Studium fortgesetzt werden soll. Intern können beispielsweise Prüfungsausschuss, Prüfungsamt oder Fachbereich zuständig sein. Bei bestimmten Staatsexamensstudiengängen entscheiden staatliche Prüfungsämter. Kultusministerkonferenz
Müssen zwei Module exakt identisch sein?
Nicht zwingend. Für hochschulische Anerkennung ist insbesondere entscheidend, ob ein wesentlicher Unterschied bei den erworbenen Kompetenzen beziehungsweise Lernergebnissen besteht. hrk.de
Werden Module automatisch anerkannt, wenn sie gleich viele ECTS haben?
Nein. ECTS erleichtert Transparenz und Übertragung, ist aber nicht allein entscheidend. Auch Lernergebnisse, Inhalte, Niveau und weitere fachliche Aspekte können berücksichtigt werden. education.ec.europa.eu
Welche Dokumente brauche ich zur Anerkennung?
Häufig werden Transcript of Records beziehungsweise Fächer- und Notenübersichten, Credits oder ECTS und gegebenenfalls weitere Nachweise wie Praktika benötigt. Die Hochschule kann zusätzlich Modulbeschreibungen oder andere Dokumente verlangen. Kultusministerkonferenz
Können Leistungen ohne ECTS anerkannt werden?
Grundsätzlich ja. Nicht jedes Hochschulsystem verwendet ECTS. Die zuständige Hochschule prüft die vorhandenen Nachweise und die erworbenen Lernergebnisse im konkreten Fall.
Müssen Modulbeschreibungen übersetzt werden?
Nur wenn die zuständige Hochschule sie verlangt und die vorhandene Sprachfassung nicht akzeptiert. Vor der Übersetzung eines umfangreichen Modulhandbuchs sollte der benötigte Umfang deshalb unbedingt geklärt werden.
Werden meine ausländischen Noten durch den Übersetzer in deutsche Noten umgerechnet?
Nein. Übersetzung und akademische Bewertung sind unterschiedliche Vorgänge. Über die Bewertung beziehungsweise Anerkennung entscheidet die Hochschule oder zuständige Prüfungsstelle.